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Ein Vergleich zwischen deutsch-chinesischen und chinesisch-deutschen Firmenübernahmen


Ein Vergleich zwischen deutsch-chinesischen und chinesisch-deutschen Firmenübernahmen

Eine Analyse des Finanz- und Versicherungssektors
1. Auflage

von: Jan Zwickl

CHF 32.00

Verlag: Grin Verlag
Format: PDF
Veröffentl.: 30.10.2015
ISBN/EAN: 9783668077454
Sprache: deutsch
Anzahl Seiten: 71

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Beschreibungen

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (UBS Stiftungsprofessur für BWL), Veranstaltung: Bachelor Thesis - strategisches Management, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese wissenschaftliche Arbeit untersucht angekündigte und vollzogene Firmenübernahmen im Finanz- und Versicherungssektor. Um eine klare begriffliche Einführung zu finden, stelle ich dem Leser die wichtigsten Begriffe kurz vor. Der „Unternehmenszusammenschluss“ ist der Überbegriff für Fusionen und Übernahmen, welcher nach der Systematisierung der Unternehmensakquisitionen (engl. acquisitions) zu den Unternehmenszusammenschlüssen mit den höchsten Bindungsintensitäten zählt.

Als „acquisition“ bezeichnet man einen Unternehmenskauf durch Einzelpersonen, Investorengruppen, aber auch durch Unternehmen, bei der das gekaufte Unternehmen nach seiner Übernahme unabhängig und selbständig fortgesetzt wird. Eine „acquisition“ ist begrifflich gleichbedeutend mit einem „buyout“.

Wiederum zählen zu den Firmenübernahmen der Konzern, die Eingliederung und die Verschmelzung. Konzernierung bedeutet eine Gesellschaft wird rechtlich in eine Gruppe selbständiger Firmen eingebunden, die einer Gesamtleitung unterstehen. In den meisten Fällen erwirbt das übernehmende Unternehmen die Mehrheit des Nennkapitals des erworbenen Unternehmens. Nach den Regelungen des §319 ff. AktG bleibt die rechtliche
Selbständigkeit bei einer Eingliederung erhalten. Allerdings ist hier die Verbindung stärker.

Eine Verschmelzung charakterisiert sich aus einem ökonomischen und juristischen Zusammenschluss zweier Gesellschaften zu einer im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, wobei das kaufende Unternehmen der übernommenen Firma Anteilsrechte überträgt. Grundsätzlich muss man zwischen einer freundlichen und feindlichen Übernahme separieren. Feindliche Übernahmen sind nicht vom Management des Zielunternehmens affektiert. Deswegen können sie ausschließlich bei börsengelisteten Unternehmen und unter Einsatz einer hohen Übernahmeprämie durchgeführt werden. Bei einer freundlichen Übernahme besteht Einigkeit zwischen dem potentiellen Käufer und dem Management des zu
erwerbenden Unternehmens. Für die Übernahme bezahlt der Käufer eine Marktprämie, welche über dem Eigenkapitalwert liegt (vgl. DePamphilis (2009), S. 21).

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