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VLB-Meldung

Schulz, Joachim

Handbuch Sichtbeton – Beurteilung und Abnahme

2., überarbeitete und erweiterte Auflage

Erkrath: Verlag Bau+Technik GmbH, 2016

ISBN 978-3-7640-0610-5

eISBN 978-3-7640-0732-4

© by Verlag Bau+Technik GmbH, Erkrath 2010

Gesamtproduktion: Verlag Bau+Technik GmbH,

Steinhof 39, 40699 Erkrath

www.verlagbt.de

Druck: B.O.S.S Medien GmbH, 47574 Goch

Handbuch Sichtbeton – Beurteilung und Abnahme

Dipl.-Ing. Joachim Schulz

2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2016

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Kontaktadresse

Dipl.-Ing. Joachim Schulz

ö.b.u.v. Sachverständiger IHK

für Sichtbeton

Ulmenallee 53

14050 Berlin

info@sichtbeton-handbuch.de

www.sichtbeton-handbuch.de

Kapitel 9:

Rechtsanwalt Bernd R. Neumeier

BRN Baurecht Rechtsanwälte

Kurfürstendamm 30

10719 Berlin

berlin@baurecht-neumeier.de

www.baurecht-neumeier.de

Die Inhalte und Lösungsvorschläge in diesem Buch sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Hinsichtlich der Anwendung der Inhalte kann vom Autor und dem Verlag jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Buch ersetzt nicht die projektbezogene Planungsleistung. Sie entbindet nicht von der Pflicht zur Prüfung der Normvorgaben und ihrer Gültigkeit für den jeweiligen Anwendungsfall. Die Anwendung der Inhalte und Lösungsvorschläge berechtigt zu keinerlei Regressansprüchen gegenüber dem Autor und dem Verlag.

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Die Inhalte und Abbildungen in diesem Buch unterliegen dem Urheberschutz. Eine Verwendung oder Vervielfältigung – auch auszugsweise – ist nur mit der Genehmigung des Verlags in jedem Einzelfall möglich.

Vorwort

1Einleitung

1.1Regeln

1.2Baukonstruktion

2Normen mit Sichtbeton-Relevanz

2.1Festlegungen in DIN EN 206-1/DIN 1045-2

2.1.1Expositionsklassen (Einwirkungen/Expositionen)

2.1.2Betondeckung

2.1.3Abstandhalter und Abhängung

2.1.3.1Abhängung der Bewehrung

2.1.4Schwindverhalten im Sichtbeton

2.2Schalungsanker für Betonschalungen

2.3Betonflächen und Schalungshaut gemäß DIN 18127

2.4Betonarbeiten gemäß DIN 18331

2.4.1Betonbauarbeiten, insbesondere für Sichtbeton

2.5Toleranzen im Hochbau (hier: Sichtbeton)

2.5.1Ebenheitsabweichungen

2.5.2Ebenheitsabweichungen nach DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“

2.6Bauzeichnungen / Ausführungsplanung

2.6.1DIN 1356-1:1995-02 „Bauzeichnungen“ Teil 1

2.6.2HOAI 2013 § 34

2.6.3Urteile zum Thema Ausführungsplanung

2.7Leistungsbeschreibung

2.8Sichtbeton nach ÖNORM B 2211

2.9Sichtbeton nach SIA 118/262

3Merkblätter mit Sichtbeton-Relevanz

3.1DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“

3.1.1Sichtbeton (Ortbeton)

3.1.1.1Sichtbetonklassen

3.1.1.1.1 Sichtbetonklasse SB 1 gem. DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“

3.1.1.1.2 Sichtbetonklasse SB 2 gem. DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“

3.1.1.1.3 Sichtbetonklasse SB 3 gem. DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“

3.1.1.1.4 Sichtbetonklasse SB 4 gem. DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“

3.1.1.1.5 Sichtbeton – Anforderungsprofil

3.1.1.1.6 Sichtbeton – Anforderungsprofil an die Planung

3.1.1.2Herstellungstechnische Grenzen

3.1.1.3Porigkeit (Lunker)

3.1.1.4Ebenheit (Toleranzen im Hochbau)

3.1.1.5Schalungsmusterplan

3.1.1.6Ausbildung von Stößen und Fugen

3.1.1.6.1 Arbeitsfugen (geplante)

3.1.1.6.2 Arbeitsfugen (ungeplante)

3.1.1.6.3 Schalhautstöße

3.1.1.7Musterflächen, Erprobungsflächen, Referenzflächen

3.1.1.8Mängelbeseitigung

3.1.2DBV-Merkblatt „Betonierbarkeit von Bauteilen aus Stahlbeton“

3.1.3DBV-Merkblatt „Abstandhalter nach Eurocode 2“

3.2FDB-Merkblätter „Betonfertigteilbau“

3.2.1FDB-Merkblatt Nr. 1 „Sichtbetonflächen von Fertigteilen aus Beton und Stahlbeton“

3.2.2FDB-Merkblatt Nr. 8 „Betonfertigteilen aus Architekturbeton“

3.3DAfStb-Richtlinie

3.3.1Oberflächenschutzsysteme gemäß DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“

3.4Richtlinien in Österreich

3.4.1„Sichtbeton – Geschalte Betonflächen“

3.4.2„Sichtbeton für Fertigteile aus Beton und Stahlbeton“

4Überprüfung des Erfolgs eines Sichtbeton-Projekts

4.1SOLL-Zustand

4.1.1Ungenaue Sichtbeton-Leistungsbeschreibung / Erwartungshaltung

4.1.2Sichtbeton-Ausschreibung: Hinweise

4.2IST-Zustand / Erfassung

4.2.1Einzelkriterien

4.2.1.1Beispiele für Sichtbeton-Bewertung: Einzelkriterien

4.2.2Gesamteindruck / Sichtflächenbetrachtung

4.2.2.1Betrachtungsabstand / „übliche Nutzung“

4.2.2.2Lichtquelle

4.3SOLL-IST-Vergleich

4.3.1Sichtbeton-Vergleich

4.3.2Mängelbewertung

4.3.3Optische Beanstandungen

4.3.4Gewichtung der Sichtbeton-Beanstandungen

4.3.5Minderung

4.3.6Berechnung der Minderung

4.3.6.1Verantwortlichkeit: Planung und Bauleitung

4.3.6.2Verantwortlichkeit: Checkliste „Weiße Wanne“

4.3.6.3Verantwortlichkeit: Quotelung

4.4Bauabnahme

5Fassaden

5.1Fassadenfunktion

5.2Fassaden-Verschmutzung

5.3Fensterbänke und andere Abdeckungen – die Notwendigkeit von „Tropfkanten“

6Risse im Sichtbeton

6.1Rissbreitenbegrenzung

6.2Rissbeschreibung

6.3Rissverläufe

6.4Rissursachen

6.4.1Kerbrisse

6.4.2Biegerisse

7Betonkosmetik – „Betonretusche“

7.1Beispiele

7.1.1Sporthalle

7.1.2Flächen komplett geschliffen und gespachtelt

7.1.3Treppen-Betonfertigteile

7.1.4Decken: sichtbare Abstandhalter

7.1.5Wände: sichtbare Abzeichnung der Stahlbewehrung

7.1.6Wände mit einer Farblasur

8Beispiele

8.1Ortbeton

8.1.1Sichtbetonklasse SB 2 erfüllt?

8.1.2Sichtbetonklasse SB 4 erfüllt?

8.1.3Minderung aufgrund Gewichtung

8.1.4Ripplings

8.1.4.1Ripplings: Schulneubau

8.1.4.2Ripplings: Einfamilienhaus

8.1.4.3Ripplings: Ursache

8.1.5Schalung

8.1.5.1Schalungsmatrizen

8.1.5.2Holz-Schalung

8.1.6Dichtigkeit der Schalhautstöße

8.1.6.1Betonkanten-Ausbildung

8.1.7Schuhabdrücke

8.1.8Treppen aus Ortbeton

8.1.8.1Innentreppen

8.2Fertigteile

8.2.1Sichtbeton – Beschaffenheitsvereinbarung

8.2.2Sichtbeton-Fertigteile

8.2.2.1Balkondecken

8.2.2.2Hauseingangsüberdachung

8.2.3Sichtbeton-Fertigteile: Farbabweichungen

8.2.3.1Fassade – Schulneubau

8.2.3.2Fassade – Wohngebäude

8.2.4Absätze und Höhensprünge

8.2.5Fugenbreite bei Betonfertigteilen, Toleranzen

8.2.5.1Balkon-Fertigteile

8.2.5.2Fassaden-Fertigteile

8.2.6Sichtbeton-Treppen – Fertigteile

8.2.6.1Innentreppen aus Sichtbeton

8.2.6.2Außentreppen aus Sichtbeton

8.3„Weiße Wanne“

8.3.1„Weiße Wanne“ aus WU-Beton als Sichtbeton

8.3.2Checklisten

8.3.2.1Sichtbeton – Konzept

8.3.2.2„Weiße Wanne“ – Konzept

8.4Sichtestrich

8.4.1Sichtestrich ungenau bzw. nicht definiert

8.4.2Sichtestrich, Strukturbeton

9Sichtbeton: Mängel und Haftung aus rechtlicher Sicht

9.1Überblick

9.2Sichtbeton – wann liegt ein Mangel vor?

9.2.1Erste Stufe = Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit

9.2.2Zweite Stufe = Fehlen der gewöhnlichen Verwendungseignung

9.2.3Dritte Stufe = Fehlen der vertraglich vorausgesetzten Verwendungseignung

9.3Mängelbeseitigung und Haftung

9.4Strategien zur Mängelvermeidung

9.4.1Vertragliche Vereinbarung

9.4.2Ausführung nach Musterflächen

9.4.3Qualifizierte Ausschreibung

9.4.4Qualitätsmanagement

9.5Zusammenfassung

10Sichtbeton Begriffe, Erklärungen / Glossar

11Schlusswort

12Literatur

12.1DIN-Normen

12.2Richtlinien, Merkblätter

12.3Fachbücher

12.4Fachaufsätze

12.5Fotos

12.6Links

13Stichwortverzeichnis

Bildnachweis Schmuckbilder

BetonBild / Engelhard Sellin

IGS Schulz

Verlag Bau+Technik

BetonMarketing Ost / Guido Erbring

BetonBild

BetonMarketing Ost / Guido Erbring

Verlag Bau+Technik

BetonBild / André Hack

BetonBild

Eric Spahn / BetonBild

Jens Kirchner

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Vorwort

Wie kann man SICHTBETON besser beschreiben als mit diesen japanischen Worten:

shibui = edle Schlichtheit

wabi = rustikal – einfach

Diese 2. Auflage wurde vollständig überarbeitet und erweitert, u.a. um:

– Kommentar zum neuen DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“, Juni 2015

– Risse im Beton

– Betonkosmetik

– Hinweise vom Juristen: Haftung aus rechtlicher Sicht

– Weiße Wanne aus Sichtbeton

und vieles mehr.

Sichtbeton erhebt den höchsten Anspruch an sichtbaren Beton. Aber wie definiere ich „Sichtbeton“?

– Reicht der alleinige Hinweis auf entsprechende Merkblätter aus, um Streitigkeiten zu vermeiden?

– Ist Sichtbeton in SB 4 überhaupt möglich ohne Betonkosmetik?

– Wie viel Betonkosmetik ist zulässig, damit man überhaupt noch von Sichtbeton reden kann?

– Ist eine umfangreiche Betonkosmetik gleichwertig mit Sichtbeton und wenn nein, wie ermittle ich einen Minderungsbetrag?

– Was kann ich erwarten, wenn keine eindeutige Sichtbeton-Planung vorliegt?

– Was gilt im Streitfall: Die Ausschreibung oder die Ausführungsplanung?

Wir Architekten und Ingenieure haben einen tollen Beruf, jedoch müssen wir diesen beherrschen, und das durch Selbststudium.

Dank gebührt meinen Mitarbeitern für ihre Unterstützung während der Entstehung dieses Werks, insbesondere Jaqueline Dressel, Christine Silva und Matthias Herzig.

Dipl.-Ing. Joachim Schulz

Berlin, im Juli 2016

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1Einleitung

„Planungs- und Ausführungsfehler als Ursache für Bauschäden werden nicht durch Normen, sondern durch Kenntnis naturbedingter Grundsätzlichkeiten vermieden.“

Alles, was

– man nicht messen, „wiegen“ kann,

– nicht in einer DIN-Vorschrift steht,

– nicht „eindeutig und erschöpfend“ zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) vereinbart wurde,

muss subjektiv beurteilt werden!

Jede Ansichtsfläche ist hinsichtlich des Aussehens ein Unikat aufgrund

– zulässiger Maßtoleranzen,

– Witterungsbedingungen usw.

Die Bewertung, ob z.B. die Sichtbetonart „üblich“ ist und ob die Ausführung der Leistung entspricht, die der Auftraggeber „erwarten“ kann, bedarf eines erfahrenen Sichtbeton-Sachverständigen.

Begriffe, wie „Gebrauchstauglichkeit, Wert und zugesicherte Eigenschaften“, werden nicht mehr verwendet. Nach der VOB wird nach der „vereinbarten Beschaffenheit“ und der „vorauszusetzenden Verwendungseignung“ bewertet (siehe Kapitel 9 „Sichtbeton: Mängel und Haftung aus rechtlicher Sicht“).

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Bild 1.1: Schüttlagen (Lehrzimmer)

Die Anforderung an eine „eindeutige und erschöpfende“ Beschreibung der zu erwartenden Bauleistung ist noch wichtiger, um gegebenenfalls über einen SOLL-IST-Vergleich eventuelle Mängel begründen zu können.

1.1Regeln

Die Bewertung einzelner Sichtbeton-Leistungen sowie die Bauabnahme erfolgt nach Regeln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei jeder handwerklichen Leistung Unregelmäßigkeiten nicht völlig zu vermeiden sind. Für Beton gibt es diverse Merkblätter, Richtlinien oder technische Regelungen mit Empfehlungscharakter.

Der Begriff „Regel“ ist zurückzuführen auf das lateinische Wort Regula = Richtschnur.

Ob man die Bezeichnung Regel, Regelwerk oder Norm benutzt, ist in letzter Konsequenz gleichgültig. Alle beinhalten den gleichen Grundgedanken: Die allgemein verbindliche Feststellung von Verhaltens- bzw. Ausführungsregeln.

Begriffe im Zusammenhang mit der Sichtbeton-Bauweise werden im Kapitel 10 erklärt.

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Bild 1.2: Geplanter Sichtbeton?

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Bild 1.3: Sichtbeton – Farbabweichungen

1.2Baukonstruktion

Baukonstruktion (von lateinisch: con = „zusammen“ und struere = „bauen“) muss an den Hochschulen wieder verstärkt gelehrt werden! Studenten gehören heutzutage zur „abkupfernden“ Generation, d.h. Details – wenn vorhanden – werden gedankenlos aus Vorlagen abkopiert, sei es per Mausklick im Internet oder aus Büchern. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass Firmen in Details nur ihr Produkt richtig und die angrenzenden Gewerke nur schemenhaft und leider oft falsch darstellen!

Heute ist fast alles im Internet nachlesbar. Erforderlich für das sichere Konstruieren ist aber das Lernen in der Praxis – nicht nur in der Theorie!

Viele Architekten-Kollegen malen anscheinend lieber bunte Bilder und diskutieren stundenlang über Farben, anstatt den bauausführenden Unternehmen konstruktive Detailzeichnungen zur Verfügung zu stellen. Sie verwechseln Bauwerke mit Bühnenbildern.

Es ist Aufgabe des Architekten, alle seine Erkenntnisse in Anforderungen umzusetzen und zu beschreiben, sei es mit Worten (im Leistungsverzeichnis) oder anhand von Zeichnungen (siehe Kapitel 2.6).

Gerade beim Sichtbeton muss berücksichtigt werden, dass bautechnische Anforderungen Vorrang vor gestalterischen und vegetationstechnischen Aspekten haben, u.a.:

„Bei bewitterten Ansichtsflächen muss eine kontrollierte Ableitung des Regenwassers geplant werden, um Schmutzfahnen auf der Betonoberfläche zu verhindern.“

(DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“ [2.1.1], Abs. 5.1.3)

Ausführungsdetails sind u.a. dem „Sichtbeton-Atlas“ [3.3] zu entnehmen.

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Bild 1.4: Sichtbeton-Fertigteile

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2Normen mit Sichtbeton-Relevanz

Bis heute gibt es keine DIN-Norm, die ausdrücklich die Herstellung von Sichtbeton behandelt bzw. definiert! Auch die Betonnormen (z.B. DIN 1045, DIN 18217, DIN 18331 usw.) enthalten keine eindeutigen Sichtbeton-Aussagen.

Demzufolge ist der sichtbare Beton mit eigenen Worten zu planen, das Aussehen zu definieren und die Anforderungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.

Auch wenn es DIN-Normen zum Thema Sichtbeton gäbe, sollte man immer bedenken, was auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 14.05.1998 (VII ZR 184/97) feststellte:

„Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben.“

1987 bemerkte das Bundesverwaltungsgericht im sogenannten: „Meersburg Urteil“, (Aktenzeichen 4 C-33-35/83):

„Zwar kann den DIN-Normen einerseits Sachverstand und Verantwortlichkeit für das allgemeine Wohl nicht abgesprochen werden. Andererseits darf aber nicht verkannt werden, dass es sich dabei zumindest auch um Vereinbarungen interessierter Kreise handelt, die eine bestimmte Einflussnahme auf das Marktgeschehen bezwecken. Den Anforderungen, die etwa an die Neutralität und Unvoreingenommenheit gerichtlicher Sachverständiger zu stellen sind, genügen sie deswegen nicht.”

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Bild 2.1: Sichtbeton-Fassade

Baufehler als Ursache für Bauschäden werden nicht durch Normen, sondern durch Kenntnis naturbedingter Grundgesetzlichkeiten vermieden.

DIN-Normen können und wollen keine Kochbücher im Sinne von „man nehme…“ sein. Es nützt dem Planer oder Unternehmer im Streitfall nichts, wenn etwas in einer DIN-Norm steht oder aus Merkblättern übernommen wird oder das Produkt eine Zulassung besitzt, wenn trotzdem beim Einsatz ein Restrisiko verbleibt und daraus ein Schaden oder eine Abweichung entstehen kann.

Aus dem Werkvertrag heraus schuldet der Planer gemäß BGB den Erfolg, auch für Sichtbeton.

2.1Festlegungen in DIN EN 206-1/DIN 1045-2

Bauwerke gelten als dauerhaft, wenn sie während der vorgesehenen Nutzungsdauer ihre Funktion hinsichtlich Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit ohne wesentlichen Verlust der Nutzungseigenschaften bei einem angemessenen Instandhaltungsaufwand erfüllen, d.h. nach DIN EN 206-1 [1.10] über mindestens 50 Jahre!

Um das für Sichtbeton zu erreichen, sind eine Vielzahl von Maßnahmen in der Planung zu berücksichtigen, u.a. bezüglich:

– Rissbreitenbegrenzung,

– Betondeckung,

– Sicherung des Verbunds zwischen Bewehrung und Beton,

– Schutz der Bewehrung gegen Korrosion.

Sichtbetonbauteile sind so zu konstruieren, dass ein „normales“ Betonieren möglich ist (Querschnitt, Abmessung, Form usw.). Sind konstruktionsbedingt Beeinträchtigungen der Sichtbetonqualität zu erwarten, muss man ggf. umplanen oder die möglichen Konsequenzen mit dem Bauherrn vor der Ausführung abstimmen.

In DIN 1045-3:2008-08 [1.4.3] (zurückgezogen) ist folgender Hinweis zu finden:

DIN EN 13670:2011-03 [1.15] besagt:

8.8 Sichtflächen

(1) Anforderungen an das Erscheinungsbild von geschalten und ungeschalten Betonoberflächen sind, sofern festgelegt, in den bautechnischen Unterlagen anzugeben.

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Bild 2.2: Sporthalle in Sichtbeton

DIN 1045-3:2012-03 ergänzt:

2.8.9 zu 8.8 Sichtflächen

Absatz (1) wird ergänzt durch:

(NA.1) Zur Beschreibung der Anforderungen an die Sichtflächen (Ansichtsflächen) sollte das DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“ herangezogen werden.

2.1.1Expositionsklassen (Einwirkungen/Expositionen)

Um die Dauerhaftigkeit von Sichtbetonbauteilen zu gewährleisten, müssen sie u.a. gegenüber chemischen und physikalischen Einwirkungen aus der Umgebung widerstandsfähig sein. Die unterschiedlichen Einwirkungen aus der Umgebung werden in Expositionsklassen eingeteilt, für die folgende Abkürzungen verwendet werden:

0 für Zero Risk (kein Angriffsrisiko)

C für Carbonation (Carbonatisierung)

D für Deicing Salt (wechselfähige Chloride, z.B. Streusalz)

S für Seawater (Meerwasser)

F für Frost (Frost und Tausalz)

A für Chemical Attack (chemischer Angriff)

M für Mechanical Abrasion (Mechanischer Angriff – Abrieb, Verschleiß o.Ä.)

Tabelle 2.1: Auszug aus Tab. 1 der DIN 1045-2:2008-08 [1.4.2]

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a) Bei Verwendung von Luftporenbeton, z.B. auf Grund gleichzeitiger Anforderungen aus der Expositionsklasse XF, eine Festigkeitsklasse niedriger. Diese Mindestbetonfestigkeitsklassen gelten für Luftporenbeton mit Mindestanforderungen an den mittleren Luftgehalt im Frischbeton nach DIN 1045-2 unmittelbar vor dem Einbau.

b) Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Betonen (r < 0,30 nach DIN EN 206-1) eine Festigkeitsklasse im Alter von 28 Tagen niedriger. Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Betonfestigkeitsklasse ist auch in diesem Fall an Probekörpern im Alter von 28 Tagen zu bestimmen.

c) Erdfeuchter Beton mit w/z ≤ 0,40 auch ohne Luftporen.

2.1.2Betondeckung

Die Betondeckung ist in DIN EN 1992-1-1 [1.14] definiert als Abstand zwischen der Oberfläche eines Bewehrungsstabs, den Spanngliedern bei Vorspannung mit sofortigem Verbund oder der Hüllrohre von Spanngliedern bei Vorspannung mit nachträglichem Verbund und der nächstgelegenen Betonoberfläche. Eine ausreichende Betondeckung ist erforderlich, um die Bewehrung vor Korrosion (passiver Korrosionsschutz) und Brandeinwirkung zu schützen und um die Einleitung von Zugkräften aus dem Beton in den Bewehrungsstahl sicher zu stellen (Verbund). Die Mindestmaße für die Betondeckung richten sich dementsprechend nach den Expositionsklassen, nach dem Stabdurchmesser der Bewehrung sowie nach der geforderten Feuerwiderstandsdauer.

Die Mindestbetondeckung cmin ist am erhärteten Bauteil einzuhalten und setzt sich aus folgenden Einzelanforderungen zusammen:

– Ausreichender Verbund zwischen Bewehrung und Beton

→ Forderung cmin ≥ cmin,b cmin,b entspricht bei:

• Bewehrungsstabstahl dem Stabdurchmesser,

• Stabbündeln dem Vergleichsdurchmesser.

– Dauerhaftigkeit durch ausreichenden Korrosionsschutz der Bewehrung

→ Forderung cmin ≥ cmin,dur + Δcdur,y - Δcdur,st - Δcdur,add

Δcdur,y siehe Tabellen

Positiv wirkende Maßnahmen reduzieren cmin

(Nichtrostende Stähle: Δcdur,st / Zusätzliche Schutzmaßnahmen: Δcdur,add).

Der jeweils höhere Wert aus den Einzelanforderungen ist maßgebend. cmin muss immer mindestens 10 mm betragen. Das Nennmaß der Betondeckung cnom ergibt sich aus der Mindestbetondeckung cmin erhöht um das Vorhaltemaß Δcdev zu:

cnom = cmin + Δcdev

Auf den Bewehrungszeichnungen sollte das Verlegemaß der Bewehrung cv, das sich aus dem Nennmaß der Betondeckung cnom ableitet, sowie das Vorhaltemaß Δcdev der Betondeckung angegeben werden.

Tabelle 2.2: Mindestbetondeckung cmin,dur Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Betonstahl

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Tabelle 2.3: Additives Sicherheitselement Δcdur,y für Betonstahl

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Tabelle 2.4: Additives Sicherheitselement Δcdur,y für Spannglieder

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Das Erreichen der erforderlichen Betondeckung ist u.a. möglich durch den Einsatz von Abstandhalter, Abhängungen etc. (siehe Kapitel 2.1.3).

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Bild 2.3: Betondeckung

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Bild 2.4: Beton- oder Stahlbau?

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Bild 2.5: Abstandhalter für Betondeckung

2.1.3 Abstandhalter und Abhängung

Abstandhalter können sich an der Sichtbetonoberfläche abzeichnen. Daher ist eine systematische Verlegung/Planung erforderlich (siehe Kapitel 3.1.3).

Tabelle 2.5: Abstandhalter

Abstandhalter

Beispiel

Radform

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punktförmig, nicht befestigt

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punktförmig, befestigt

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linienförmig, nicht befestigt 1)

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linienförmig, befestigt 1)

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flächenförmig, nicht befestigt

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flächenförmig, befestigt

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1) mit Längenbegrenzung (350 mm bzw. ≤ 2 h oder ≤ 0,25 b mit h – Bauteildicke und b – Bauteilbreite)

Eine Bemusterung der Abstandhalter sowie entsprechende Hinweise im Leistungsverzeichnis sind daher erforderlich und schriftlich zu vereinbaren.

2.1.3.1Abhängung der Bewehrung

Bei besonders hohen Sichtbetonanforderungen an Decken ist – zur Vermeidung eines „Abzeichnens der Abstandhalter“ – auch eine Abhängung der Bewehrung als „Besondere Leistung“ (Kosten) möglich.

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Bild 2.6: Abstandhalter

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Bild 2.7: Abstandhalter

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Bild 2.8: Abstandhalter

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Bild 2.9: Sichtbetonklasse SB 4, sichtbare Abstandhalter

Die DIN 1045-3:2013-07 „Bauausführung“ [1.4.3], Anwendungsregeln zu DIN EN 13670 [1.15] weist im Kapitel 2.6.1 auf Folgendes hin:

„Zur Sicherstellung der Mindestbetondeckung cmin am fertigen Bauteil (siehe z.B. DBV-Merkblatt „Betondeckung und Bewehrung“) nach DIN EN 1992-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1992-1-1/NA, sind die in den Bewehrungszeichnungen vorgegebenen Verlegemaße der Betondeckung cv, welche sich aus den Nennmaßen der Betondeckung cnom ableiten, der Ausführung zu Grunde zu legen.

Das vorgeschriebene Nennmaß der Betondeckung ist durch geeignete Abstandhalter (siehe z.B. DBV-Merkblatt „Abstandhalter“) und geeignete Unterstützungen zur Lagesicherung der oberen Bewehrung (siehe z.B. DBV-Merkblatt „Unterstützungen“) sicherzustellen, die an der Betonoberfläche nicht korrodieren dürfen.“

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Bild 2.10: Abhängung der Bewehrung

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Bild 2.11: Abhängung der Bewehrung

2.1.4Schwindverhalten im Sichtbeton

In der DIN EN 13670:2011-03 [1.15] wird unter Abschnitt 8.5 u.a. darauf hingewiesen, dass junger Beton nachbehandelt und geschützt werden muss, um das Frühschwinden gering zu halten.

Alle Bauteile aus Baustoffen, die mit Wasser „angemacht“ werden, weisen ein mehr oder weniger großes Schwindverhalten auf. Aber auch die Form bzw. die Abmessungen haben Auswirkungen auf das Schwindverhalten am Sichtbeton. Das Bauteil versucht, sich zum Mittelpunkt zu ziehen, d.h. bei einem „Kreis“ gibt es die gleichmäßigsten Aufwölbungen aufgrund des gleichmäßigen Radius, siehe Bild 2.15, Pkt. 1

Danach folgt ein Acht- bzw. ein Sechseck (Bild 2.15, Pkt. 2).

Wer verbaut jedoch runde oder sechs- bzw. achteckige Bauteile?

Bild 2.15