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Das Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlussbahnen vom 28. Juli 1892


Das Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlussbahnen vom 28. Juli 1892


2. Aufl. Reprint 2020

von: Georg Eger

CHF 161.10

Verlag: De Gruyter
Format: PDF
Veröffentl.: 06.04.2020
ISBN/EAN: 9783111674285
Sprache: deutsch
Anzahl Seiten: 574

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Beschreibungen

Frontmatter -- Vorwort zur ersten Auflage -- Vorwort zur zweiten Auflage -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungen und Zitate der Literatur -- Verzeichnis -- Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen -- Eingangsworte -- Abschnitt I. Kleinbahnen -- § 1. Begriff der Kleinbahnen -- § 2. Genehmigung zur Herstellung, zum Betriebe und zu wesentlichen Änderungen -- § 3. Die zur Genehmigung zuständigen Behörden -- § 4. Polizeiliche Prüfung -- § 5. Anlagen des Antrags auf Genehmigung -- § 6. Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege -- § 7. Ergänzung der Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege -- § 8. Mitwirkung der Wegepolizei-, Festungs-, Telegraphen- und Eisenbahnbehörden -- § 9. Bestimmung der Verpflichtungen des Unternehmers aus polizeilichen Rücksichten und im Interesse der Landesverteidigung und Reichspostverwaltung in der Genehmigung -- § 10. Einführung von Anschlußgleisen für den Privatverkehr -- § 11. Sicherheitsstellungen und Geldstrafen -- § 12. Befreiung des Reichs, Staats und der Kommunalverbände von Sicherheitsstellungen -- § 13. Dauer der Genehmigung. Vorbehalt der Rechte Dritter, der Ergänzung und Abänderung durch Feststellung des Bauplanes -- § 14. Feststellung des Fahrplans und der Beförderungspreise -- § 15. Sicherstellung vor Aushändigung der Genehmigungsurkunde -- § 16. Beginn der Wirksamkeit der Genehmigung bei Aktiengesellschasten, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung -- § 17. Feststellung des Bauplanes von Bahnen, welche für den Betrieb mit Maschinenkraft bestimmt sind -- § 18. Pflicht des Unternehmers zur Herstellung und Unterhaltung von Sicherungsanlagen -- § 19. Erlaubnis zur Betriebseröffnung -- § 20. Prüfung der Betriebsmaschine -- § 21. Bekanntmachung des Fahrplanes und der Beförderungspreise. Gleichmäßige Anwendung und Ermäßigung der letzteren -- § 22. Aufsicht der Behörden. Eisenbahntechnische -- § 23. Erlöschen der Genehmigung -- § 24. Zurücknahme der Genehmigung -- § 25. Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Zurücknahme der Genehmigung -- § 26. Rechte des Wegeunterhaltungspflichtigen bei Erlöschen und Zurücknahme der Genehmigung -- § 27. Verfall und Verwendung der Geldstrafen bei Erlöschen und Zurücknahme der Genehmigung -- § 28. Anschlußpflicht der Kleinbahn-Unternehmer -- § 29. Anschlußrecht der Kleinbahn-Unternehmer -- § 30. Recht des Staats zum Erwerbe von Kleinbahnen -- § 31. Erwerb nach dem Ertragswert der Bahn -- § 32. Pflicht des Unternehmers zu gesonderter Rechnungsführung betreffs der einzelnen Bahnen -- § 33. Entschädigung nach dem Sachwert -- § 34. Gegenstand des Erwerbs bei der Entschädigung nach dem Sachwert -- § 35. Abschätzung und Festsetzung der Entschädigung nach dem Sachwert auf Grund eines Inventars -- § 36. Festsetzung der Entschädigung unter sinngemäßer Anwendung der §§ 24—29 des Enteignungsgesetzes und Vorbehalt des Rechtswegs -- § 37. Ermittelung der Entschädigung, Vollziehung des Eigentumüberganges und Rechtswirkungen unter sinngemäßer Anwendung des Enteignungsgesetzes -- § 38. Vorzug des Erwerbsrechts des Staats vor dem des Wegeunterhaltungspflichtigen. Erstattung des vollen Werts seitens des Staats -- § 39. Königliche Genehmigung für Bahnen in Berlin u. Potsdam -- § 40. Besteuerung der Kleinbahnen -- § 41. Provinzial- und Kommunalbeihilfen für Kleinbahnen aus Dotationsfonds -- § 42. Verpflichtungen der Kleinbahnen gegenüber der Postverwaltung -- Abschnitt II. Privatanschlutzbahnen -- Vorbemerkung über die allgemeinen Grundzüge und die Entstehung des Abschnitts II -- § 43. Begriff und Genehmigung der Privatanschlußbahnen -- § 44. Die zur Genehmigung zuständigen Behörden -- § 45. Polizeiliche Prüfung -- § 46. Zustimmung zur Benutzung öffentlicher Wege -- § 47. Anwendung der §§ 8, 17 bis 20 und 22 Satz 1 auf Privatanschlußbahnen -- § 48. Polizeiliche Bestimmungen über den Betrieb von Privatanschlußbah