Details
Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft
Einkommensteuerliche Folgen
CHF 10.00 |
|
Verlag: | Wolters Kluwer Steuertipps GmbH |
Format: | EPUB |
Veröffentl.: | 01.04.2021 |
ISBN/EAN: | 9783965330290 |
Sprache: | deutsch |
Anzahl Seiten: | 28 |
Dieses eBook enthält ein Wasserzeichen.
Beschreibungen
Viele Wohnungseigentümer sind älter als 60 Jahre. Da kommt also in den nächsten Jahren einiges auf die jüngere Generation zu. Sei es, dass sie den Haus- und Grundbesitz später erben oder dass Alt und Jung noch zu Lebzeiten der Alteigentümer gemeinsam die vorweggenommene Erbfolge regeln.
Erbschaft bedeutet, dass das Vermögen des Verstorbenen (Erblasser) auf einen oder mehrere Erben übergeht. Erbfall ist der Tod des Erblassers.
Vorweggenommene Erbfolge heißt, dass bereits zu Lebzeiten Vermögen auf spätere Erben übertragen wird, zum Beispiel durch Schenkung.Die Unterscheidung zwischen Erbschaft und vorweggenommener Erbfolge ist wichtig: Denn eine Erbschaft löst andere steuerliche Folgen aus als eine vorweggenommene Erbfolge. Deshalb können die steuerlichen Konsequenzen ausschlaggebend dafür sein, ob ein Grundstück zum Beispiel bereits jetzt und nicht erst später durch eine Erbschaft auf die jüngere Generation übertragen wird. Am wichtigsten sind für Sie die einkommensteuerlichen Folgen. Denn die Einkommensteuer bestimmt Ihre Steuervorteile in den Jahren nach der Vermögensübertragung. Deshalb beschäftigt sich der Beitrag nur mit dieser Steuer.
Aus dem Inhalt:
- Die einkommensteuerlichen Folgen bei Schenkung und Erbschaft
- Wann ist der Erwerb unentgeltlich bzw. entgeltlich und was bedeutet das?
- Wenn der Beschenkte oder Erbe das Haus vermieten will: Welche Abschreibungen kann er nutzen und welche Kosten kann er absetzen?
- Aufgepasst beim Verkauf des Hauses/der Wohnung.
Erbschaft bedeutet, dass das Vermögen des Verstorbenen (Erblasser) auf einen oder mehrere Erben übergeht. Erbfall ist der Tod des Erblassers.
Vorweggenommene Erbfolge heißt, dass bereits zu Lebzeiten Vermögen auf spätere Erben übertragen wird, zum Beispiel durch Schenkung.Die Unterscheidung zwischen Erbschaft und vorweggenommener Erbfolge ist wichtig: Denn eine Erbschaft löst andere steuerliche Folgen aus als eine vorweggenommene Erbfolge. Deshalb können die steuerlichen Konsequenzen ausschlaggebend dafür sein, ob ein Grundstück zum Beispiel bereits jetzt und nicht erst später durch eine Erbschaft auf die jüngere Generation übertragen wird. Am wichtigsten sind für Sie die einkommensteuerlichen Folgen. Denn die Einkommensteuer bestimmt Ihre Steuervorteile in den Jahren nach der Vermögensübertragung. Deshalb beschäftigt sich der Beitrag nur mit dieser Steuer.
Aus dem Inhalt:
- Die einkommensteuerlichen Folgen bei Schenkung und Erbschaft
- Wann ist der Erwerb unentgeltlich bzw. entgeltlich und was bedeutet das?
- Wenn der Beschenkte oder Erbe das Haus vermieten will: Welche Abschreibungen kann er nutzen und welche Kosten kann er absetzen?
- Aufgepasst beim Verkauf des Hauses/der Wohnung.
Inhaltsübersicht
1 Die steuerlichen Folgen bei Schenkung und Erbschaft
1.1 Wann ist der Erwerb unentgeltlich, vollentgeltlich oder teilentgeltlich?
1.2 Vermietung oder Selbstnutzung?
2 Wann ist der Erwerb unentgeltlich oder entgeltlich?
2.1 Das gilt bei einer Erbschaft
2.1.1 Sie sind Alleinerbe
2.1.2 Sie erben zusammen mit mehreren Erben (Miterben)
2.1.3 Erbauseinandersetzung: Die Erbengemeinschaft löst sich auf
2.2 Das gilt bei der vorweggenommenen Erbfolge
2.2.1 Unentgeltliche Vermögensübertragung
2.2.2 Vollentgeltliche Vermögensübertragung
2.2.3 Teilentgeltliche Vermögensübertragung
3 Wenn der Rechtsnachfolger das Objekt vermietet
3.1 So können Sie die Abschreibungen nutzen
3.1.1 Abschreibung bei unentgeltlichem Erwerb
3.1.2 Abschreibung bei vollentgeltlichem Erwerb
3.1.3 Abschreibung bei teilentgeltlichem Erwerb
3.2 Das sind Ihre Werbungskosten
3.2.1 Wann Sie Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen können
3.2.2 Renovierungskosten: nicht immer voll abziehbar
3.2.3 Die Kosten der Vermögensübernahme sind Anschaffungskosten
3.2.4 Erhaltungsaufwendungen können verteilt werden
4 Sonderfragen
4.1 Wann das Finanzamt Ihnen die Anschaffungskosten kürzt
4.2 Aufgepasst beim Verkauf des Grundbesitzes
4.2.1 Unentgeltlicher Erwerb
4.2.2 Vollentgeltlicher und teilentgeltlicher Erwerb
4.3 Gewerblicher Grundstückshandel
4.4 Wenn der erworbene Grundbesitz mit einem Nutzungsrecht belastet ist
1 Die steuerlichen Folgen bei Schenkung und Erbschaft
1.1 Wann ist der Erwerb unentgeltlich, vollentgeltlich oder teilentgeltlich?
1.2 Vermietung oder Selbstnutzung?
2 Wann ist der Erwerb unentgeltlich oder entgeltlich?
2.1 Das gilt bei einer Erbschaft
2.1.1 Sie sind Alleinerbe
2.1.2 Sie erben zusammen mit mehreren Erben (Miterben)
2.1.3 Erbauseinandersetzung: Die Erbengemeinschaft löst sich auf
2.2 Das gilt bei der vorweggenommenen Erbfolge
2.2.1 Unentgeltliche Vermögensübertragung
2.2.2 Vollentgeltliche Vermögensübertragung
2.2.3 Teilentgeltliche Vermögensübertragung
3 Wenn der Rechtsnachfolger das Objekt vermietet
3.1 So können Sie die Abschreibungen nutzen
3.1.1 Abschreibung bei unentgeltlichem Erwerb
3.1.2 Abschreibung bei vollentgeltlichem Erwerb
3.1.3 Abschreibung bei teilentgeltlichem Erwerb
3.2 Das sind Ihre Werbungskosten
3.2.1 Wann Sie Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen können
3.2.2 Renovierungskosten: nicht immer voll abziehbar
3.2.3 Die Kosten der Vermögensübernahme sind Anschaffungskosten
3.2.4 Erhaltungsaufwendungen können verteilt werden
4 Sonderfragen
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4.2 Aufgepasst beim Verkauf des Grundbesitzes
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4.2.2 Vollentgeltlicher und teilentgeltlicher Erwerb
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4.4 Wenn der erworbene Grundbesitz mit einem Nutzungsrecht belastet ist
Wolters Kluwer Steuertipps – Kompetent in Steuern und Geld!
Seit 45 Jahren ist Wolters Kluwer Steuertipps der unabhängige Informationsdienstleister in den Bereichen Steuern & Finanzen. Über das klassische Verlagsprogramm mit Loseblattwerken, Büchern und Broschüren hinaus setzt das Unternehmen zunehmend auf Software-Produkte und digitale Inhalte in Form von E-Books und Einzelbeiträgen. Das bekannteste Produkt aus dem Hause Wolters Kluwer Steuertipps ist die Steuersoftware "SteuerSparErklärung".
Unser Team aus Steuerberatern, Profis aus der Finanzverwaltung und Wirtschaftsredakteuren stellt gemeinsam mit externen Experten die oft komplizierten Sachverhalte verständlich dar. Sie gewähren die Qualität, Seriosität und Aktualität der Informationen.
Seit Mitte 1997 gehört Wolters Kluwer Steuertipps (ehemals "Akademische Arbeitsgemeinschaft") zur Fachverlagsgruppe Wolters Kluwer. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Amsterdam (Niederlande) ist weltweit mit Verlagen in den Bereichen Recht, Wirtschaft, Steuern, Bildung, Medizin und Wissenschaft tätig.
Unsere Philosophie: Wissen, was zu tun ist.
Alle Produkte und Informationen des Verlages haben ein Ziel: Sie bieten Hilfe zur Selbsthilfe für den Verbraucher und gehen dabei weit über die reine Wissensvermittlung hinaus. Vielmehr findet der Leser Informationen und konkrete Lösungen für seine individuellen Probleme und Lebenssituationen, ohne selbst lange recherchieren zu müssen.
Unsere Mitarbeiter
Das Redaktions-Team aus Steuerberatern, Profis aus der Finanzverwaltung, Rechtsanwälten, Richtern und Wirtschaftsredakteuren stellt die oft sehr komplizierten Sachverhalte verständlich dar. Sie gewährleisten Qualität, Seriosität und Aktualität der Informationen.
Über die Hälfte der Mitarbeiter sind in den Bereichen Kundenberatung, technische Hotline und Kundenbetreuung tätig und sind so mit ihrem Ohr immer am Kunden. Anfragen, Anregungen, Bestellungen und sonstige Kundenwünsche werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schnell und zuverlässig erledigt.
Unsere Kunden
Wolters Kluwer Steuertipps richtet sich mit seinen Produkten an alle Privatpersonen, die ihre persönlichen Angelegenheiten in den Bereichen "Steuern, Geld und Recht" gerne selbst in die Hand nehmen. Der enge Dialog mit unseren Kunden hilft unseren Experten bei der Weiterentwicklung unserer Produkte. Nicht von ungefähr sehen sich viele unserer langjährigen Leser als "Mitglied" von Wolters Kluwer Steuertipps. Darauf sind wir besonders stolz.
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