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»Katzen haben keine Herrchen, sondern Personal.«

 

Manchmal sind Katzentiere ja einfach nur Arschlochkatzen. Das Drama ging schon bei den alten Ägyptern los, und seit der Erfindung von Facebook und YouTube sind die ach so niedlichen Fellnasen sowieso omnipräsent - vor allem, wenn sie ihre Dosenöffner in den Wahnsinn treiben. Das machen sie natürlich nicht nur aus einer Laune heraus, sondern sie halten sich dabei akribisch an das sogenannte AKABG – an das Gesetzbuch des (all)gemeinen Katzentiers.

 

Wenn Sie Ihre Katze zumindest besser verstehen wollen - von der Illusion, sie je erziehen zu können, haben Sie sich vermutlich schon lange verabschiedet - lesen Sie sich dieses Gesetzbuch gut durch. Zur besseren Erläuterung sind alle Paragraphen mit ausführlichem Kommentar versehen.

 

Wie viel Arbeit das macht, an so viele Gesetze gebunden und ein gutes Katzentier zu sein, das stellen Rollmops und Rasender Buddha, zwei plüschige Katzentiere und ihre Bedienstete aka Lieblingsmensch, jeden Tag aufs Neue fest und lassen Sie mit viel Humor und Selbstironie daran teilhaben.

 

Aus dem Verlag, der schon dem berühmten Arschlochpferd ein Zuhause gab.

 

 

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Pia Fauerbach wurde als letzte Trägerin ihres Namens vor einigen Jahren in Mainz geboren. Da ihr eine Karriere als Funkenmariechen verwehrt blieb, entschied sie sich im zarten Alter von sechs Jahren, dass das phantastische Genre eine Alternative sein könnte. Heute lebt sie als überzeugter Nerd mit 2 Katern in einer sehr beschaulichen Kleinstadt in Südhessen und versucht, den Panzerübungsplatz am Haus wieder in einen Garten zu verwandeln.

 

Pia Fauerbach

 

 

________________________

 

 

 

 

AKAGB –

GESETZBUCH DES (ALL)GEMEINEN KATZENTIERS

 

 

 

Sachbuch

 

 

 

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Originalausgabe

 

© 2017 in Farbe und Bunt

 

Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Veröffentlichung des Buches, oder Teilen daraus, sind vorbehalten.

Kein Teil des Werkes darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlags und des Autors in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Alle Rechte liegen beim Verlag.

 

Cover-Gestaltung: Stefanie Kurt

E-Book-Satz: Pia Fauerbach

verantwortlicher Redakteur und Korrektorat: Bettina Petrik

Lektorat: Kristina Siers

 

Herstellung und Verlag:

in Farbe und Bunt Verlags-UG (haftungsbeschränkt)

Kruppstraße 82 - 100

45145 Essen

 

www.ifub-verlag.de

 

ISBN Taschenbuch: 978-3-95936-061-6

ISBN E-Book: 978-3-95936-062-3

ISBN Audiobuch: 978-3-95936-063-0

Inhaltsverzeichnis

 

Vorwort (Eingangsformel)

Paragraphenübersicht

 

Abschnitt 1 | Allgemeines

§ 1 – Definition zur gottgleichen Gestalt der Katze

§ 2 – Definition des Katzentiers im (All-)gemeinen

§ 3 – Definition und Wahl des/der Bediensteten

 

Abschnitt 2 | Verbraucherrichtlinien

§ 4 – Darreichungsform von Grundnahrungsmitteln

§ 5 – Das Nahrungsbedürfnis

§ 6 – Dringlichkeit bei Bediensteten-Nahrungsangebot

§ 7 – Bereithaltung von Notrationen

§ 8 – Schenkungen an den Bediensteten

 

Abschnitt 3 | Spielwaren und Kartonagen

§ 9 – Besitzanspruch von Kartonagen

§ 10 – Besitzanspruch von Kartonagen mit besonderen Inhalten

 

Abschnitt 4 | Sanitäre Anlagen und deren Nutzung

§ 11 – Anwendung von Wasser

§ 12 – Nutzung von Sanitäranlagen und deren Pflege

§ 13 – Reinigung des Fellkleids

 

Abschnitt 5 | Veterinäre Handlungsspielräume

§ 14 – Ferndiagnose bei Krankheiten

§ 15 – Anfahrt zum und Aufenthalt beim Veterinär

§ 16 – Simulation der Katze

 

Abschnitt 6 | Verluste des Fellkleids

§ 17 – Verteilung von DNA-Rückständen in Wohnheimstätten

§ 18 – Verteilung von DNA-Rückständen außerhalb der Wohnheimstätte

§ 19 – Schadensfälle bei Dritten

 

Abschnitt 7 | Waffenrechtliche Vorschriften

§ 20 – Vertragliche Regelungen mit anderen Tierarten

§ 21 – Stimmliche Signalwirkung von Katzentieren unter sich

§ 22 – Einsatz von Waffen in Gefahrensituationen

 

Abschnitt 8 | Überwachung zuständiger Bediensteter

§ 23 – Beurteilung von Arbeitsbedingungen des Bediensteten

§ 24 – Umgang mit Aushilfsbediensteten in Abwesenheit des Hauptbediensteten

§ 25 – Regelmäßige Notfallübungen

 

Abschnitt 9 | Anwendung und Nutzung der Sozialen (gesellschaftlichen) Medien

§ 26 – Nutzung der sozialen Medien

§ 27 – Darstellung der Katze in sozialen Medien

§ 28 – Darstellung des Bediensteten in der Öffentlichkeit

 

Abschnitt 10 | Weitere Befugnisse,  Schlussvorschriften, Verschiedenes

§ 29 – Nebenbeschäftigungen des Bediensteten

§ 30 – Individuelle Zusammenstellung und kollektiver Austausch

§ 31 – Zusammenschlüsse und andere Gruppierungen

§ 32 – Aufnahme von weiteren Katzen in eine bestehende Gemeinschaft

 

Schlussformel

Vorwort
(Eingangsformel)

 

 

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

 

Sie halten hier die erste Ausgabe vom Gesetzbuch des (All-)gemeinen Katzentiers samt ausführlichem Kommentar in Händen. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass dieses Buch keinerlei ernst gemeinte erzieherische Maßnahmen vorschlägt, als Leitfaden zum Zusammenleben mit Katzen nicht zwingend genutzt werden sollte und schon gar kein Haustierratgeber im klassischen Sinne ist.

Dieser Kommentar versucht vornehmlich, sehr speziellen Menschen – nämlich Katzentier-Bediensteten oder solchen, die es gerne werden möchten – durch ausführliche praktische Fallbeispiele zu erläutern, warum ein Katzentier bestimmte Dinge tut oder auch nicht. Weiterhin führt er Menschen, die kaum oder gar keinen Kontakt zu diesen versnobten kleinen Scheißerchen haben, ziemlich deutlich vor Augen, warum Katzentiere und ihre Dienerschaft so speziell sind und einen starken Hang zur Ironie und zum Sarkasmus haben, sowie zu Hamstereinkäufen von Fusselrollen im Angebot.

Katzentiere sind sehr besonders, genauso wie die Menschen, die sich aufopfernd liebevoll um die Gunst der plüschigen Stubentiger bemühen. Machen Sie sich aber bitte keine Illusionen! Es sind Katzen, und solange sie das kriegen, was sie möchten, ist die Welt in Ordnung und vielleicht bekommen Sie auch etwas Dankbarkeit vorgeheuchelt. Aber kriegen es die Katzentiere nicht, dann sollten Sie sich darauf gefasst machen, den Vorhof der Hölle kennenzulernen.

Lernen Sie durch Lesen und Lachen, warum das Leben mit den plüschigen Geheimagenten und raffinierten Katzentieren – in Persona vertreten durch die Zierde ihrer Art, »Rasender Buddha« und »Rollmops« – so unterhaltsam ist und trotz aller Widrigkeiten immer wieder Freude macht.

In Abschnitt 1 dieses Werks erfahren Sie beispielsweise, warum die Katze oder auch das Katzentier aus historischer Sicht ein solcher Snob wurde. Sollten Sie während des Lesens auf Parallelen zu gewissen realen Katzentier-Bediensteten stoßen, machen Sie sich keine Gedanken, das ist richtig und gut so. Wenn nicht … Sind Sie sicher, dass Sie ein Katzentier zuhause haben? Bitte überprüfen Sie, dass man Ihnen nicht einen Fuchs, ein Wiesel oder einen Marder angedreht hat. Die sind manchmal auch anhänglich, haben aber eine größere Vorliebe für Kabel jeglicher Art als Katzentiere.

Die Verbraucherrichtlinien werden wir in Abschnitt 2 ausführlich behandeln. Bitte denken Sie daran, Ihr Katzentier immer und in ausreichender Menge mit Futter zu versorgen. Und am besten immer eine Stunde vor der üblichen Futterzeit. Dann hören auch die Nachbarn sicherlich bald auf, die Polizei zu rufen, weil sie mutmaßen, es würden Babys und Kleinkinder gequält.

Das Gleiche gilt für Kartonagen. Shoppen Sie nach Herzenslust. Sofern in einem Karton geliefert wird, ist Ihre Katze glücklich. Die Größe des Kartons ist im Übrigen zu vernachlässigen, der Katzentierpopo passt immer rein – siehe Abschnitt 3.

Bei nichts wird das Schnäuzchen mehr gerümpft als bei dem Thema Katzen-Toilettenhygiene. Oder haben Sie sich noch nie gefragt, warum an den unmöglichsten Orten Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses auf einmal Katzenstreukörner auftauchen? Wenn Sie jetzt Poltergeister, Risse im Raum-Zeit-Kontinuum oder Aliens vermuten … sind Sie verdammt nahe dran. Die Wahrheit ist nicht irgendwo dort draußen, sondern in Abschnitt 4 zu finden.

Tierarzt – ganz böses Thema. Vergleichbar mit unserem geliebten Besuch beim Zahnarzt. Im Falle der Katzentiere ist dieser Ausflug immer etwas kritisch. Zum einen wissen wir nicht immer genau, wie schlimm das Leiden wirklich ist, denn Katzentiere verbergen entweder ihre Wehwehchen oder simulieren für ihr Leben gerne. Und zum anderen gestaltet sich die Reise oft … interessant. Für den einen beginnt sie mit dem Versuch, das Katzentier in den Korb zu packen und endet mit einer Tetanusspritze im Krankenhaus, und für den anderen mit einer mehr oder minder großen Rechnung. In keinem Fall ist es ein schönes Erlebnis, aber es lässt sich nun mal nicht immer vermeiden.

Die Fusselrolle ist neben dem Dosenöffner (dem Haushaltsgerät, nicht dem Besitzer!) das wichtigste Handwerkszeug, welches Sie überhaupt als Katzentier-Bediensteter besitzen können. Sie sollten dem Erfinder dieses Teils jeden Tag ein Opfer darbringen! Nur so schaffen wir Besitzer es, täglich einigermaßen unbefellt aus der Haustüre zu kommen. Was für Katzentier-Bedienstete wichtige Nährstoffe bedeutet (denken Sie an die Proteine!), wenn die Haare – natürlich nur aus Versehen – mitgegessen werden, bereitet dem Katzentier eine kaum vorstellbare Freude: ihr Fellkleid abzuwerfen. Noch besser wird es, wenn sie es in Richtung von Menschen tun können, die aus welchem Grund auch immer – vermutlich sind sie einfach geistesgestört – dem Katzentier nicht wohlgesonnen sind. Lesen Sie in Abschnitt 6 die besten Tricks der Katzentiere, um unfreundliche Menschen aus ihrer (ja, genau: ihrer) Wohnung zu bekommen und huldigen Sie dem Gott der Fusselrolle!

Erfahren Sie dann in Abschnitt 7, wie Katzentiere Probleme unter sich zur vollsten Zufriedenheit aller Parteien regeln und es nebenbei schaffen, die gesammelte Nachbarschaft mitten in der Nacht wachzuhalten.

Wir, also Sie und ich, sind Bedienstete des Katzentiers und dazu verdammt, immer alles zu tun, damit es dem kleinen haarenden Miau gut geht. Warum wir niemals wieder aus dieser Nummer rauskommen und warum wir nicht wussten, auf was wir uns einlassen, erfahren Sie im Abschnitt 8. Sollten Sie diese ungeschminkte Wahrheit nicht ertragen können, stellen Sie sich einfach vor, sie wäre ein schlechter Science-Fiction-Film aus der Produktion von The Asylum{1}, dann wird es Ihnen gleich bessergehen. Wenn es hart auf hart kommt, schauen Sie doch einfach auf Facebook, Twitter oder Pinterest vorbei. Dort gibt es jede Menge Abbildungen süßer Katzenbabys. Hilft (fast) immer, wenn ein Super-GAU eingetreten ist. Wir werden als Dosenöffner und Chefmasseure zwar nie wieder auf die niedlichen Frätzchen reinfallen. Wir wissen, wie sie mal werden, wenn sie erwachsen sind. Doch geben Sie sich ruhig einen Moment den Träumen und Hoffnungen hin, die Sie hatten, als Ihr Katzentier noch zuckersüß war und niemand glaubte, es könnte nur einen Tropfen Wasser trüben.

Möchten Sie erfahren, welches ganz bestimmte Katzentier seinen großen Durchbruch in den sozialen Medien hatte und warum der Ruhm auch für eine Fellnase Schattenseiten hat? Dann schauen Sie in den Abschnitt 9. Finden Sie heraus, was die Klatschpresse den armen Katzentieren antut und wie die Stars der Tierwelt schneller als uns allen lieb ist der Catnip- und der Leckerchensucht verfallen können.

Im zehnten und letzten Abschnitt finden Sie dann alles, was sonst nirgends reinpasste. Seien es Gedanken dazu, wie wir als Katzentier-Bedienstete so miteinander umgehen oder warum das Schicksal uns Bedienstete am Ende doch immer wieder zusammenführt.

Und dann haben Sie es auch schon geschafft: Sie haben das Gesetzbuch des (All-)gemeinen Katzentiers mitsamt einer Menge Blabla, ein paar bemerkenswerten Fakten und noch mehr Fußnoten durchgeackert. Ob es Ihnen nun das Leben beziehungsweise das Zusammenleben mit den Katzentieren einfacher macht, wage ich zu bezweifeln.

Aber ich hoffe, Sie werden hier und da schmunzeln, vielleicht mal laut lachen, auf jeden Fall aber mehr als einmal Ihrem Katzentier tief in die Augen schauen und es liebevoll streicheln, wenn es Sie mal wieder vom Lesen abhalten will. Sehen Sie schon ganz langsam die Ohren am oberen Rand des Buches auftauchen? Oder ist Ihr Katzentier schon bei Stufe 2 und versucht, Sie durch intensives Starren vom Lesen abzuhalten? Warten Sie noch etwas … Irgendwann wird mit der Pfote das Buch weggezogen oder der Kopf unter dem Werk so lange hochgedrückt, bis Sie dieses endlich weglegen und sich nur noch mit Ihrem Katzentier beschäftigen.

Und das macht ja zum Glück bekanntlich genauso viel Spaß wie das Lesen.

 

Herzlichst,

 

Paragraphenübersicht

 

§ 1 – Definition zur gottgleichen Gestalt der Katze

Die Katze als solche hat aus der Historie heraus das Recht, sich in ihrer Göttlichkeit verehren zu lassen. Unberührt bleibt dies von der irrtümlichen Annahme der Bediensteten, das wäre eine temporär befristete Auflage.

 

§ 2 – Definition des Katzentiers im (All-)gemeinen

Die Katze hat die Pflicht und das Recht, sich als unbeugsame und kaum erziehbare, elegante Gestalt ihren/m Bediensteten und Untergebenen zu zeigen. Die dieser Position angemessene Arroganz soll auch mit der eigenwilligen Ignoranz unterstützt und eingesetzt werden.

 

§ 3 – Definition und Wahl des/der Bediensteten

Der Bedienstete beziehungsweise Untergebene, umgangssprachlich auch »Dosenöffner« genannt, wird stets von der Katze ausgesucht, niemals umgekehrt.

 

§ 4 – Darreichungsform von Grundnahrungsmitteln

Die Katze hat dem Bediensteten immer klar mitzuteilen, welche Nahrungsmittel ihrem tagesaktuellen Anspruch entsprechen. Sollte der Bedienstete diesen strengen Richtlinien nicht nachkommen, ist dies entsprechend durch die Katze anzuzeigen. Ferner hat der Bedienstete stets für ausreichende Sauberkeit des Essensplatzes zu sorgen.

 

§ 5 – Das Nahrungsbedürfnis

Unter Hinzuziehung von § 4 – Darreichungsform von Grundnahrungsmitteln ist bei vermehrt fehlerhaften Handlungen die Katze durchaus dazu angehalten, ihren Mageninhalt unter entsprechender Geräuschkulisse ihrem Bediensteten zu präsentieren. Es wird dringend angeraten, auf eine vollwertige Nahrung zu achten.

 

§ 6 – Dringlichkeit bei Bediensteten-Nahrungsangebot

Die Katze kann Anspruch auf das Nahrungsangebot des Bediensteten erheben. Vornehmlich ist dieses Recht bei flüssigen Milchspeisen jeglicher Art zu erwirken. Die Durchsetzung heiligt alle zur Verfügung stehenden Mittel. Ferner ist die Katze bei nicht sofortig erfolgender Erledigung durch den Bediensteten dazu angehalten, strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

 

§ 7 – Bereithaltung von Notrationen

Der Bedienstete hat stets sogenannte Notrationen für die Katze bereitzuhalten. Notrationen werden als kleine Zwischenmahlzeiten definiert, die 24 Stunden täglich und 7 Tage die Woche zur Verfügung zu stellen sind. Der Gegenstand dieser Anweisung ist auch auf Katzen, die auf Besuch sind, zu erstrecken.

 

§ 8 – Schenkungen an den Bediensteten

Die Katze soll ihrem Bediensteten durch Schenkungen den Zustand der Dankbarkeit vortäuschen. Es wird empfohlen, die zu schenkenden Gegenstände an prominenten Plätzen zu präsentieren.

 

§ 9 – Besitzanspruch von Kartonagen

Es ist ein jederzeit sofort durchsetzbares Recht der Katze, jede sich in der Wohnheimstätte befindliche Kartonage auf Größe und Beschaffenheit zu testen und in Besitz zu nehmen. Inhalte in Selbiger oder verbale Einwände des Bediensteten sind strikt zu ignorieren. Auch spielt die Größe und Stabilität eine vernachlässigbare Rolle. Sollte die Kartonage den Belastungen nicht standhalten, ist der Bedienstete dafür verantwortlich zu machen.

 

§ 10 – Besitzanspruch von Kartonagen mit besonderen Inhalten

Unter Hinweis auf § 9 – Besitzanspruch von Kartonagen hat die Katze diese Richtlinien ebenfalls zu befolgen, wenn sich außerhalb des in Rede stehenden Kartons extra für die Katze angeschaffte Unterhaltungsgegenstände, sogenanntes »Katzenspielzeug«, gegebenenfalls auch Kratzbäume, alternativ spezielle Sitz- und Schlafmöbel befinden. Diese Sachen und Gegenstände sind mindestens 24 Stunden nach Ankunft in der Wohnheimstätte zu ignorieren.

 

§ 11 – Anwendung von Wasser

Von der plötzlichen Anwendung von Wasser wird pro forma abgeraten; in Sonderfällen wie bei sogenannter besonderer Affinität der Katze zu Wasser kann die Katze ihren Bediensteten zur Aussetzung des Paragraphen auffordern.

 

§ 12 – Nutzung von Sanitäranlagen und deren Pflege

Die zu erfolgende Standortbestimmung der Sanitäranlagen muss ordentlich von der Katze ausgeführt werden. Eventuelle Betrugsversuche seitens des Bediensteten sind sofort anzuzeigen. Im Übrigen ist vor und nach jeder Nutzung stets eine Prüfung der Örtlichkeit durchzuführen.

 

§ 13 – Reinigung des Fellkleids

Ein sauberes Fellkleid soll für jedes Katzentier höchste Priorität haben. Daher soll bei jeder Gelegenheit, unabhängig von Tageszeit oder im Geschehen befindlichen Ereignissen, der Reinigungsprozess gestartet werden.

 

§ 14 – Ferndiagnose bei Krankheiten

Um ihren Bediensteten stets zu voller Aufmerksamkeit anzuhalten, soll jede Katze bei Beschwerden und Unwohlsein auf andere Weise reagieren. Von Simulation seitens der Katze wird abgeraten, da es dadurch zu inkorrekten Therapien kommen kann.

 

§ 15 – Anfahrt zum und Aufenthalt beim Veterinär

Sollte das Aufsuchen eines Tierarztes in dessen Praxis notwendig sein, hat die Katze lautstark ihren Unwillen darüber auszudrücken. Der Bedienstete hat dafür zu sorgen, dass sowohl die Anfahrt als auch der Aufenthalt so kurz wie möglich und angenehm für die Katze gestaltet werden.

 

§ 16 – Simulation der Katze

Die Katze erhält nie genug Aufmerksamkeit oder Futter. Um diesen Missstand zu kompensieren, darf sie gegebenenfalls leichte Anflüge von Krankheiten simulieren und/oder ohne Ankündigung leidvoll umfallen.

 

§ 17 – Verteilung von DNA-Rückständen in Wohnheimstätten

Der Katze ist es gestattet, ihr Fellkleid überall, immer und in großen Mengen in der für den Bediensteten vorgesehenen vorübergehenden Wohnheimstätte zu verteilen. Dies schließt alle darin befindlichen Gegenstände, Sachen und Personen ein.

 

§ 18 – Verteilung von DNA-Rückständen außerhalb der Wohnheimstätte

Es ist zulässig, den in § 17 – Verteilung von DNA- Rückständen in Wohnheimstätten erwähnten Fellabwurf an mobilen Gegenständen und Sachen anzubringen, deren Eigentümer nicht die Katze aber deren Bediensteter ist, um so gegebenenfalls die außerordentliche Verteilung der Haare an außerhalb der Wohnheimstätte befindlichen Gegenständen, Sachen und Personen umzusetzen.

 

§ 19 – Schadensfälle bei Dritten

Die Katze kann rechtlich nicht belangt werden, sollte es bei der praktischen Umsetzung von § 18 – Verteilung von DNA-Rückständen außerhalb der Wohnheimstätte zu menschlichen Kollateralschäden kommen. Es ist ausschließlich der direkte Verursacher der Verteilung außerhalb der Wohnheimstätte zu belangen.

 

§ 20 – Vertragliche Regelungen mit anderen Tierarten

Die Katze hat andere Tierarten vornehmlich mit dezenter Zurückhaltung zu ignorieren. Bedienstete anderer Tierarten haben dafür Sorge zu tragen, dass sich nicht näher bezeichnete Tiere jederzeit den Bedürfnissen der Katze anpassen.

 

§ 21 – Stimmliche Signalwirkung von Katzentieren unter sich

Die Katze hat für Recht und Ordnung in ihrem Revier zu sorgen. Bei Grenzüberschreitungen durch fremde Katzen ohne vorherige Kontrolle hat die heimische Katze sofort lautstark ein Warnsignal zu geben. Hierbei spielt es keine Rolle, ob bereits Nachtruhe gilt.

 

§ 22 – Einsatz von Waffen in Gefahrensituationen

Bei akuten Gefahrensituationen hat die Katze all die ihr zur Verfügung stehenden Waffen zum Einsatz zu bringen. Die Beurteilung, ob es sich um eine Gefahrensituation handelt und welche Waffen im Einzelnen zur zweckmäßigen Bestimmung in Nutzung genommen werden müssen, obliegt alleine der Katze.

 

§ 23 – Beurteilung von Arbeitsbedingungen des Bediensteten

Die Katze hat Maßnahmen zu treffen, damit ihr der Bedienstete stets zur Verfügung steht. Die geplanten Unternehmungen des Bediensteten sind dabei immer niedriger zu priorisieren als die der Katze. Diese Bestimmung soll zusätzlich unter Anwendung der §§ 24 ff. umgesetzt werden.

 

§ 24 – Umgang mit Aushilfsbediensteten in Abwesenheit des Hauptbediensteten

Die Katze hat nur in Ausnahmesituationen der Abwesenheit ihres Bediensteten zuzustimmen. Dies sind u. a. Dienstreisen zum Zweck der Steigerung des Wohlbefindens der Katze. Die Aushilfsbediensteten sind vorher genauestens über ihre Tätigkeit zu belehren und einzuarbeiten.

 

§ 25 – Regelmäßige Notfallübungen

Um sich der stets geltenden Alarmbereitschaft des Bediensteten auch in Notfallsituationen zu versichern, hat die Katze regelmäßige Notfallübungen durchzuführen. Hierbei ist im speziellen § 23 – Beurteilung von Arbeitsbedingungen des Bediensteten zu beachten.

 

§ 26 – Nutzung der sozialen Medien

Die Katze hat das Recht, ihrem Bediensteten jederzeit die Nutzung von sozialen Netzwerken durch Umherlaufen auf der Tastatur zu untersagen. Ansonsten hat der Bedienstete immer und überall Bilder von der Katze und Berichte über sie zu veröffentlichen.

 

§ 27 – Darstellung der Katze in sozialen Medien

Die Katzengemeinschaft hat dafür Sorge zu tragen, dass hörige Bedienstete ohne besonders starken eigenen Willen die sozialen Medien mit Informationen fluten, um anderen Bediensteten vorzugaukeln, sie würden über die Katzen mit autoritären Maßnahmen zu regieren wissen.

 

§ 28 – Darstellung des Bediensteten in der Öffentlichkeit

Der Bedienstete soll in den Medien generell immer als skurril und befremdlich präsentiert werden. Dadurch ergeben sich eine sogenannte Randgruppenerscheinung und die daraus resultierende soziale Einschränkung der persönlichen Entfaltung. Dieser Umstand ist von der Katze eigennützig ausnutzen.

 

§ 29 – Nebenbeschäftigungen des Bediensteten

Die Katze hat sich in jede Angelegenheit und Handlung ihres Bediensteten einzumischen. Besonders gilt dies, sollte sich der Bedienstete mit Kleinteilen, großen Planen aus Papier oder Stoffgewebe und/oder Fäden, Seilen und Garnen beschäftigen.

 

§ 30 – Individuelle Zusammenstellung und kollektiver Austausch

Die Katze hat ein Anrecht auf kreative Gestaltung von Kratz- und Schlafmöbeln sowie den Wänden der Wohnung ihres Bediensteten. Dabei soll der Bedienstete immer für ausreichende Sicherheitsmaßnahmen und Funktionalität sorgen.

 

§ 31 – Zusammenschlüsse und andere Gruppierungen

Die Katze sieht es nicht als zweckmäßig an, dass ihr Bediensteter in sogenannte Gruppierungen/Vereine/Clubs aufgenommen wird. Dies würde nur einen Zeitverlust zu ihren Ungunsten bedeuten. Es ist ausdrücklich darauf zu achten, dass, sollte der Bedienstete dennoch auf einen Beitritt dieser Art bestehen, ausschließlich sein Zeitkonto belastet wird.

 

§ 32 – Aufnahme von weiteren Katzen in eine bestehende Gemeinschaft

Generell ist der Aufnahme von weiteren Katzen in der eigenen Wohnung beziehungsweise in Haus und Garten nicht zu widersprechen oder aber der Widerspruch muss sehr ausführlich begründet sein. Jedoch sind der neu zugezogenen Katze eine ausführliche Mitbewohnervereinbarung und die Verhaltensrichtlinien direkt beim Einzug vorzulegen.

 

Abschnitt 1 – Allgemeines

 

§ 1 – Definition zur gottgleichen Gestalt der Katze

Die Katze als solche hat aus der Historie heraus das Recht, sich in ihrer Göttlichkeit verehren zu lassen. Unberührt bleibt dies von der irrtümlichen Annahme der Bediensteten, das wäre eine temporär befristete Auflage.

 

Kommentar:

 

Jeder, der in diversen sozialen Netzwerken unterwegs ist, wird früher oder später die nachstehenden Aussagen lesen, und das dann vermutlich gleich mehrfach:

»Im Altertum wurden Katzen als Götter verehrt. Das haben Katzen bis heute nicht vergessen.«

Auch sehr beliebt:

»Vor rund 2.000 Jahren hörte der Mensch auf, Katzen als Götter anzubeten. Nur hat das niemand den Katzen gesagt.«

Die Sache mit der Göttlichkeit oder das Katzentier als Göttin im alten Ägypten – eine unendliche Geschichte.

Um es auf den Punkt zu bringen: Beide Aussagen sind absolut korrekt. Aussagen sind es eigentlich auch gar keine, sondern eher feststehende Tatsachen. Zumindest für das Katzentier.

Als die Sache mit der Göttlichkeit des Katzentiers vor einigen Tausend Jahren im Alten Ägypten anfing, hatten sich das die Pyramidenbauer am Nil auch ein wenig zu leicht vorgestellt. Die haben doch wirklich gedacht, da reicht eine einzige Gottheit für das Katzentier. Weit gefehlt!

 

Aber beginnen wir unsere kleine Geschichtsexkursion in Sachen göttliches Katzentier am Anfang:

Vor plus/minus 5.000 Jahren fanden die Menschen in Unterägypten{2} Freude daran, das Katzentier oder zunächst einmal den Löwen (bekanntlich auch nichts anderes als eine sehr große Katze) als Gottheit zu verehren und gaben ihr den Namen Bastet. Das sah das in Rede stehende Lebewesen noch ziemlich entspannt, und es gab wenig Aufregung.

Heute gilt der Löwe ja immer noch als recht majestätisches Vieh, oft sogar als König unter den Tieren, da war der frühe Pharaonenstaat schon ein echter Trendsetter.

Die Katzentiere bezeichnete man im Pharaonenstaat hingegen mit »miu«, der Kater wurde »miut« genannt, später wurde dann daraus »mau«. Diese Bezeichnung hat sich bis heute durchgesetzt. Unter den Rassekatzen gibt es beispielsweise die »Ägyptische Mau«.

Man hatte der Katze damals eine eigene Stadt, Bubastis{3} in Unterägypten, mit ziemlich vielen Tempeln, heiligen Bezirken, Kratzmöbeln und Kartons gebaut. Und ihr viele weitere Tempel quer durchs Land gewidmet, die bestimmt alle mit kartonähnlichen Gegenständen ausgestattet waren.

Doch das Katzentier wäre kein Katzentier, wenn es sich damit zufriedengegeben hätte.

 

Den Höhepunkt ihrer Beliebtheit feierte die Katze in der 3. Zwischenzeit des Alten Ägyptens, nämlich während der 22. Dynastie. Dieser Zeitabschnitt – von ca. 946 bis 713 v. Chr. – wird im Allgemeinen auch als Bubastidische Dynastie bezeichnet. In dieser für die Ägypter politisch recht unruhigen Zeit (es wurde von gleich mehreren Herren der Titel des Pharao proklamiert) verlegten die Pharaonen der Dynastie ihren Regierungssitz nach Bubastis. Vor allem, um sich damit durch ihre göttliche Abstammung beziehungsweise Verbundenheit zur Katzengöttin für den Thronanspruch zu legitimieren. Ähnliche Vorgehensweisen waren seit Jahrhunderten gang und gäbe gewesen.

In diesem Zuge sorgten die Pharaonen für einen regelrechten Bau-Boom und vergrößerten den heiligen Bezirk und die Tempelanlagen. Die Stadt wurde durch den (vorübergehend) dort angesiedelten Regierungssitz aufgewertet und erhielt noch mehr Zulauf von Pilgern.

Alle Katzentiere galten damals ausnahmslos als heilig und es war ein Kapitalverbrechen, Katzentiere zu töten. Ausnahme: Es handelte sich um eine sakrale Handlung in einer der heiligen Stätten, die der Katzengöttin geweiht waren. Eine durchaus sinnvolle Sache, welche allgemeine Zustimmung bei Katzentier-Bediensteten und natürlich den Katzentieren selbst fand.

So berichtet auch der griechische Historiker Herodot{4} in seinen Aufzeichnungen, dass sich Besitzer beim Tod des Katzentieres aus Trauer den Kopf schoren, die Tiere mumifizierten und sie unter großer Trauer und Klage zu einem Katzenfriedhof nach Bubastis brachten, um sie zu bestatten und ihnen die Reise ins Jenseits zu ermöglichen. Nicht zu vergessen, dass man den alten Mäusefängern sogar Spielzeug und auch gerne mal eine gezimmerte Kiste mit ins Grab legte. Der Katzenfriedhof wird seit dem Jahr 1978 mittels archäologischen Ausgrabungen katalogisiert, und man fand bereits mehrere Hundert mumifizierte Katzen und Tausende Katzenknochen.

Es wurden jährlich große Trauerzeremonien und Trauerfeste in Bubastis abgehalten. Der Historiker gibt dabei Besucherzahlen von bis zu 70.000 Menschen bei einem einzigen Trauerfest an.

 

Wie schon angedeutet gestaltete sich die Sache mit der Göttlichkeit und den einzelnen Göttern aber bald sehr viel schwieriger, da der Charakter des Katzentiers (egal, welche Größe es hat) eher komplex ist.

Auf der einen Seite ist das Wesen der Katze sehr sanft. Die versnobte Samtpfote ist und war andererseits nützlich und wichtig, weil sie getreidefressende Nager terminiert. Und Getreide war selbstredend auch lebensnotwendig für die antiken Bediensteten und Anbeter des göttlichen Katzentiers. Zu Zeiten von Kleopatra – welch Überraschung, ein bis heute gern verwendeter Katzenname{5} – war Ägypten die Kornkammer des römischen Reichs, das zu dieser Zeit nahezu alle Mittelmeerländer einschloss. Strenggenommen also hätte es für die Römer ohne Katzentiere echt eine harte Zeit geben können.

Das Katzentier sorgt von jeher für Ordnung im Revier, ansonsten schläft es eigentlich nur und sieht meist brav und niedlich aus. Diese Niedlichkeit dient jedoch als perfekte Überlebensstrategie für den Fall, dass eine Nager-Knappheit ausbricht und die Katze auf die Menge der Opfergaben in Form von Nahrung angewiesen ist.

Das Katzentier wusste damals bereits sehr genau, wie man das Leben genießt und hat dieses Wissen bis in die Neuzeit bewahrt. Daher wurden der Katzengöttin Bastet die besonderen Eigenschaften des Feierns, des Tanzes, der Musik und der Freude angedichtet. In diesem Zusammenhang beschreibt erneut Herodot ausschweifende Festivitäten in Bubastis und Memphis, wo Bastet ebenfalls verehrt wurde. So wurde der Partylöwe in seiner Begrifflichkeit geboren – der Legende nach, versteht sich natürlich.

Apropos geboren. Bastet war auch die Schutzgöttin der Geburten und Schwangerschaften. Nicht, dass das nicht schon eine Menge Arbeit für die göttliche Samtpfote gewesen wäre. Und jeder weiß ja, was Katzen für Arbeitstiere sind … Nee, die Ägypter mussten rasch leidvoll erfahren, dass ein Katzentier auch eine richtige Diva und Zicke werden konnte. Daher schickten sie ihre kinderlosen Frauen gerne auf eine heilende Pilgerfahrt nach Bubastis, um göttlichen Beistand zu erflehen und die divenhafte/zickige/unkooperative Göttin mittels Opfergaben gnädig zu stimmen.

Wissenschaftlich konnte noch nicht final geklärt werden, warum der Katze auch diese Eigenschaften zugesprochen wurden. Meine persönliche Theorie lautet ja, dass die antiken Tempelflitzer des Öfteren beobachtet haben, was eine Löwen- oder Katzenmutter so alles angestellt, wenn ihre Babys bedroht werden. Oder auch, was geschieht, wenn Katzentiere mal wieder die Fronten und Grenzen ihres Reviers klären möchten. Dank diesen Fähigkeiten bekam die ursprüngliche Bastet vor etwa 5.000 Jahren nämlich gleich auch noch den Job als Wächterin über den Krieg und die Heilkunde verpasst.

Fertig ist die umfangreiche Aufgabenbeschreibung einer Katzengöttin im ganz alten Ägypten. Für die Ägypter jedenfalls – nicht für das Katzentier.

In ihrer unnachahmlich freundlichen Art hat die Katze den sie verehrenden Menschen nämlich relativ schnell klargemacht, dass für diese ganzen Arbeiten die Anbetung einer einzigen Katzengöttin nicht angemessen ist.

 

Es mussten also mehr Katzengötter her. Das Katzentier an sich gibt sich schließlich nicht mit weniger als allem zufrieden, und es weiß genau, wie es das bekommt.

So haben sich die Ägypter seinerzeit entschlossen, der netten und lieblichen Katze Bastet das Partyleben und die Kartons zum Pennen zu lassen. Mit Sachmet als gleichberechtigte Katzengöttin fürs Grobe hat man dann die neu geschaffene Gottesstelle besetzt, in Gestalt einer eleganten aber sehr gefährlichen Löwendame. Die durfte die Feinde Ägyptens platt machen und wenn Re, seines Zeichens bekanntlich Team Leader der ägyptischen Göttermannschaft, mal keinen Bock mehr hatte, auch mal schnell die gesamte schlechte Menschheit auslöschen.

Zitat: »Mein Pfeil verfehlt sie nicht. Ich bin Sachmet, die Macht hat über eine Million von Gegnern. Ich schieße gegen alle Feinde des lebenden Falken, des lebenden Vogels, des Horus zweimal.«{6}

Damit hat sich Sachmet den Titel »Großes Göttliches Arschlochkatzentier« eindeutig verdient. Wer sich das jetzt nicht auf Anhieb vorstellen kann, der rufe sich ins Gedächtnis, was unsere plüschigen Freunde mit ihren Spielzeugen anstellen. Oder mit den streichelnden Händen ihrer Bediensteten …

Dass ägyptische Katzengötter alle weiblich sind, scheint zudem mehr als nur Zufall zu sein. Auch die alten Ägypter wussten sicherlich, dass Wesen weiblichen Geschlechts einen beizeiten nicht so einfachen Charakter haben.

Warum es nur eine einzige Hundegottdarstellung mit einer sehr knappen Jobbeschreibung im alten Ägypten gibt, die sich gleich zwei männliche Götter teilen müssen, nämlich Anubis und Upuaut, lässt Spielraum für Spekulationen.

Zu viel Spielraum, daher lieber schnell zurück Bastet, Sachmet und Menhit.

Stimmt: Menhit hatte ich noch gar nicht erwähnt. Sie ist eine weitere Katzengöttin, war auch für den Krieg zuständig, und ihr Name bedeutet »Schlächterin«. Nicht gerade nett, oder? Bevor jetzt aber die Damenwelt den Aufstand probt und wegen ungerechter Behandlung von Frauen selbst in den Krieg ziehen will: Denken Sie mal daran, was das gemeine Katzentier so macht, wenn es eine Maus oder einen Vogel gefangen hat. Da wird das Tier als Feder-/Fellkugel durch die Gegend geboxt, gebissen, wieder ausgespukt, mit der Pfote durch die Luft geschleudert und vieles mehr. Oft bleibt dem Menschen da am Ende nicht viel mehr, als die Restbestände des Opfertiers zu entfernen. Und warum auch nicht? Jeder darf sehen, dass in dem niedlichen Plüschie, das gerade neben einem auf der Couch vor sich hin schnurrt, auch die dem Blutrausch verfallene Sachmet oder die Schlächterin Menhit schlummert.

Menhit wurde gar von Pharao Sethos I.{7} zur sogenannten Kronengöttin erhoben. Unter anderem findet man sie als Reliefdarstellung gemeinsam mit dem Herrscher abgebildet, samt der Beschreibung: »Sethos I., geliebt von Menhit«. Die Forschung geht davon aus, dass der Pharao im Glauben war, einige wichtige Schlachten aufgrund des Wohlwollens der Göttin für sich entschieden zu haben.

Da klingt zwar nett und freundlich, ist aber auch anders zu verstehen. Kein Glitzer, kein Regenbogenpups, der nach Flieder duftet. Nein, selbst die unangenehmsten Charaktere aus Game of Thrones{8} sind ein Kindergeburtstag dagegen. Der blutige Kampf ist schlicht und einfach die Natur des Katzentiers, das haben die Ägypter schon vor mehr als 5.000 Jahren herausgefunden. Genauso wie, dass der Charakter der Katze mehr als ein Gesicht hat und deswegen selbst ein Arschlochkatzentier ein Gott ist – immer.

 

Warum sich nun das Verhalten von Katzentieren und Dosenöffnern bis heute nicht geändert hat? Tja, warum sollte es das? Die Katze hat ihren Charakter so wenig geändert wie die die großen Pyramiden von Gizeh ihre Form. Und wir als die Dosenöffner, Bediensteten und ergebenen Diener haben ja eigentlich auch nie versucht, aus der Nummer rauszukommen. Zumindest nicht ernsthaft, oder?

 

§ 2 – Definition des Katzentiers im (All-)gemeinen

Die Katze hat die Pflicht und das Recht, sich als unbeugsame und kaum erziehbare, elegante Gestalt ihren/m Bediensteten und Untergebenen zu zeigen. Die dieser Position angemessene Arroganz soll auch mit der eigenwilligen Ignoranz unterstützt und eingesetzt werden.

 

 

Kommentar:

 

Von den diversen Problemen im Alten Ägypten zu den Querelen der Neuzeit und den manchmal zweifelhaften Freuden des digitalen Zeitalters. Manchmal frage ich mich ja, ob die Menschheit immer mehr verdummt. Oder ob die Anhäufung mancher unterentwickelten Lebensformen in bestimmten Bereichen des Internets nur Zufall ist. Alternativ zu dieser wenig ermutigenden Grübelei könnte ich mir natürlich das Lesen von Kommentaren in sozialen Netzwerken abgewöhnen, aber dann hätte ich ja nichts, worüber ich mich aufregen könnte.

Gerade neulich wieder. Ich war wie so oft auf der Suche nach Inspiration für neue DIY{9}-Katzenmöbel, da bin ich über eine neue Katzen-Community-Webseite gestolpert.

DIY-Seiten schießen übrigens zurzeit aus dem Boden wie seinerzeit die Mobiltelefon-Läden. Wer ein wenig handwerklich geschickt ist, kann da jede Menge Inspiration finden. Wie aber bei jedem Tipp und Trick gilt hier auch die große Regel Nummer eins: Immer erst Hirn einschalten, bevor man Hand anlegt. Das schützt vor Verletzungen, einem leeren Geldbeutel und einem Riesenberg Frustration.

Die entdeckte Webseite sieht an sich professionell gestaltet aus. Sie will unter anderem hier und da hilfreiche Hinweise für Katzentier-Besitzer geben, und natürlich auch für solche, die es werden wollen. Statistisch gesehen ist zwar die Zahl der Katzenbediensteten mit einer oder mehreren Katzen im Land seit dem Jahr 2010 von 9,32 Millionen auf 8,24 Millionen (Ende 2015) gesunken. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Angebotsmarkt mitschrumpft – ganz im Gegenteil. 2015 stieg die Anzahl der Katzen-Webseiten um satte 9 % gegenüber dem Vorjahr. Dazu gehört auch die bezeichnete mit »Wertvollen Tipps für Ihre Katze«.

Zwei dieser wohlwollenden Ratschläge werden an diesem Tag prompt zu meinen persönlichen Katzentier-Bomben. Einer wird in Form eines 10-Punkte-Plans wiedergegeben.

Im Allgemeinen bin ich ja ein großer Freund von Punkteplänen und Checklisten. Doch habe ich den Anspruch, dass diese auch entsprechend gut abgefasst sein müssen und nicht seicht vor sich hinschubbern sollten wie im vorliegenden Fall. Aber ich möchte noch nicht alles verraten.

Der 10-Punkte-Plan rät mir zuallererst, immer in Waschmaschine und Wäschetrockner nachzusehen, ob da nicht vielleicht ein Katzentier drin liegt, bevor ich die Tür schließe und das Gerät in den arbeitenden Zustand versetze. Weil es doch ein weitverbreiteter Irrglaube sei, man könne Katzentiere maschinell waschen und trocknen, wie es schon einige Mitmenschen (meist) versehentlich getan haben.