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© 2018 Holger Schulz

Verlag: tredition GmbH, Hamburg

ISBN

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Holger Schulz

Rechtsbrüche und Manipulationen

Wie Regierende und Medien den Zerfall der Bundesrepublik Deutschland fördern

„Ein besonderer psychologischer Essay wird eines Tages über die fatalistische herdenmäßige Dulderfähigkeit und Geduldausdehnbarkeit im deutschen Volk zu schreiben sein.“

Erich Kästner, Tagebuch, 6. Juni 1945

Über dieses Buch

1. Migranten

1.1 Flüchtlinge und Schutzsuchende

1.2 Die Rechtslage

1.3 Der 5. September 2015

1.4 Die Reaktionen der Bevölkerung

1.5 Die Rolle der Politiker

1.6 Befremdliche Äußerungen

1.7 Die Feigheit der Regierenden

1.8 Die Folgen der Grenzöffnung

1.9 Was ist zu tun?

2. Muslime in Deutschland

2.1 Demographische Entwicklung

2.2 Religion und Gesellschaft

2.3 Integration

2.4 Antisemitismus

2.5 Unvereinbare Gesellschaftsformen

2.6 Rechtsprechung

2.7 Mut und Feigheit

3. Beeinflussung durch Medien

3.1 Die Glaubwürdigkeit der Medien

3.2 Indoktrinierende Berichterstattung

3.3 Die Sprache der Medien

3.4 Der Umgang der Medien mit Kritik

4. Was wird?

Über dieses Buch

„Die gesamte Geschichte, unabhängig von Zeit und Ort, durchzieht das Phänomen, dass Regierungen und Regierende eine Politik betreiben, die den eigenen Interessen zuwiderläuft.“1

Mit diesem Satz beginnt die amerikanische Historikerin Barbara Tuchman in ihrem Buch „Die Torheit der Regierenden“ die umfangreiche Darstellung eines Panoramas von Selbsthypnose, Zynismus und Blindheit der Regierenden, die „Von Troja bis Vietnam“, so der Untertitel ihres Buches, versagen. Anhand zahlreicher Beispiele aus der Geschichte erläutert Barbara Tuchman die Torheiten und den Starrsinn der Regierenden, nahezu fassungslos, wie es selbst aus dem Wissen zum jeweiligen Zeitpunkt der Entscheidungen trotz erkennbar kontraproduktiver Maßnahmen und trotz praktikabler Handlungsalternativen zu fundamentalen Fehlentwicklungen gekommen ist. Nach Barbara Tuchmans Eingangssatz fehlt allerdings der Hinweis, dass es nicht nur um die Interessen der Regierenden geht, sondern vor allem um die Bevölkerungen, die unter den Torheiten der Regierenden leiden.

Zu den Torheiten, die Barbara Tuchman beschreibt, gehört die Friedenskonferenz in Paris im Jahr 1919. Die kanadische Historikerin Margaret MacMillan schildert ausführlich in ihrem Buch „Die Friedensmacher“ das dramatische Geschehen der Pariser Friedenskonferenz, in deren Mittelpunkt die Führer der drei großen Siegermächte des ersten Weltkrieges stehen, Woodrow Wilson, Lloyd George und Georges Clemenceau.2 Im Vorwort zur deutschen Ausgabe des Buches zitiert die Historikerin den britischen Ökonomen John Maynard Keynes, der die führenden Staatsmänner, die in Paris verhandeln, als von blinder Rachsucht Getriebene porträtiert. Der französische Ministerpräsident Georges Clemenceau habe wie ein bösartiger Affe nur daran gedacht, Deutschland zu zerstören, sein britisches Pendant David Lloyd George sei ein hinterhältiger Halbmensch ohne moralischen Kompass und der amerikanische Präsident Woodrow Wilson ein moralisierender Einfaltspinsel. Anstatt den Mut und die Weitsicht aufzubringen, Deutschland in die Völkergemeinschaft aufzunehmen, hätten sie sich dafür entschieden, es durch einen harten Strafvertrag zu knebeln. Als Alleinschuldiger am Ausbruch des Krieges wird vor allem Deutschland ausgemacht, das an den Friedensverhandlungen nicht teilnehmen darf. Die Nationalsozialisten schmähen den Versailler Vertrag bald als „Schanddiktat“ und können zwanzig Jahre später nach ihrer Machtübernahme im Deutschen Reich die Forderungen nach einer Revanche in konkrete Handlungen umsetzen. Deutschland beginnt den Zweiten Weltkrieg.

Schwache und unfähige Staatsführer prägen die Pariser Verträge. Diese Männer legen, geleitet von Revanchegedanken, die Grundlagen für eine künftige Katastrophe mit bis zu geschätzten 80 Millionen Toten im Zweiten Weltkrieg.3 Außerdem stecken sie fast beiläufig den Nahen Osten dauerhaft in Brand, indem Großbritannien und Frankreich nach Belieben große Teile des Territoriums des früheren Osmanischen Reiches mit willkürlich gezogenen Grenzen unter sich aufteilen. Bis heute ist der Nahe Osten nicht zur Ruhe gekommen, und wir erleben die Folgen.

Barbara Tuchman ordnet auch die Vietnamkriege in die Kategorie Torheiten der Regierenden ein. Franzosen tragen in Vietnam mit ihrem Kolonialsystem, das sie, den wahren Kern einer Ausbeutung der Kolonien verdeckend, als „mission civilisatrice“ zum Wohl der Menschheit bezeichnen, zu einem weiteren Desaster in der Nachkriegsgeschichte bei. Die kommunistisch geprägte Liga für die Unabhängigkeit Vietnams kämpft nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs anfangs in einem Guerillakrieg, später in einem konventionellen Krieg für die Befreiung Vietnams von der Kolonialherrschaft der Franzosen mit dem Ergebnis, dass das Land nach der Niederlage Frankreichs in einen kommunistischen Norden und einen durch die USA gestützten antikommunistischen Süden geteilt wird.

Aus der Niederlage Frankreichs lernen die USA nicht, denn sie greifen militärisch ein, als die Kommunisten das Land unter ihrer Herrschaft wieder vereinigen wollen. Auf die französische Niederlage von dem CBS-Korrespondenten David Schoenbrun hingewiesen, antwortet US-Präsident John F. Kennedy: „Nun ja, Mr. Schoenbrun, das waren die Franzosen. Die kämpften für eine Kolonie, für eine schlechte Sache. Wir kämpfen für die Freiheit, um sie von den Kommunisten, von China zu befreien, für ihre Unabhängigkeit.“4 US-Vizepräsident Lyndon B. Johnson , der sich weniger um Außenpolitik als „vielmehr vor allem für seine Karriere interessiert“ (Tuchman), stellt nach einem Besuch in Südostasien fest: „Es gibt keine Alternative zum Führungsanspruch der Vereinigten Staaten in Südostasien“ und ergänzt: „Die Schlacht gegen den Kommunismus muss in Südostasien mit Kraft und Entschlossenheit aufgenommen werden, um erfolgreich zu sein - anderenfalls müssten die Vereinigten Staaten unausweichlich den pazifischen Raum aufgeben und die Verteidigungslinien nach San Francisco zurückverlegen.“5 Alternativen gibt es nach Sicht der Regierenden offenbar nicht. 1975 endet der Vietnamkrieg mit einer verheerenden Niederlage der USA.

Die beiden aufgezeigten Beispiele aus unterschiedlichen Epochen zeigen, dass es den Regierenden in diesen Fällen an der Erkenntnis gemangelt hat oder die Erkenntnis bewusst unbeachtet geblieben ist, dass es praktikable Handlungsalternativen gegeben hat. Nun lässt sich einwenden, dass es im Nachhinein unter der Kenntnis der Folgen einer Entscheidung und mit den heutigen Maßstäben ein Leichtes ist, die getroffene Entscheidung zu kritisieren. Jedoch sind in den beiden Fällen durchaus die Folgen der kontraproduktiven Maßnahmen bekannt gewesen, und dennoch haben die Regierenden fatale Wege beschritten.

Wenn Barbara Tuchman einen aktuellen Fall des Versagens der Regierenden untersuchen könnte (die Historikerin stirbt 1989), wäre es naheliegend, die Torheiten der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrer Regierung in den Jahren 2015 ff. als Sujet zu wählen. In der Bundesrepublik Deutschland haben die Regierenden mit der Politik offener Grenzen für einen ungehinderten Migrantenzustrom einen verderblichen Weg beschritten, der dahin führen dürfte, dass eine freie, demokratische Gesellschaft ihrer Grundlagen beraubt werden wird.

Ich versuche, die in diesem Buch dargestellten Entscheidungen der heute in Deutschland Regierenden unter dem Gesichtspunkt möglicher praktikabler Handlungsalternativen unter aktuellem Wissensstand zu beleuchten. Ein besonderer Schwerpunkt des Buches soll dabei auf die Rolle der Medien gelegt werden, zu deren Aufgabe es aus meiner Sicht gehören sollte, die Arbeit der Regierenden kritisch zu begleiten und dann auf Handlungsalternativen aufmerksam zu machen, wenn die Regierenden diese nicht ausreichend in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen. Die großen meinungsbildenden Medien kommen dieser Aufgabe nicht nach, sondern machen sich mit den Regierenden gemein.

Alternativlos, wie es die Bundeskanzlerin Angela Merkel immer wieder gerne darstellt, dürften politische Entscheidungen nur in äußerst seltenen Fällen sein, nämlich dann, wenn höhere Schicksalsmächte nur ohnmächtiges Zusehen erlauben. Mir ist in der Bundesrepublik Deutschland kein solcher Fall bekannt. Dennoch wird die Regierungsarbeit, wie im Folgenden zu zeigen sein wird, immer wieder mit diesem Totschlag-Argument der Alternativlosigkeit durchgesetzt und eine Diskussion abgewürgt. Der Widerstand in der Medienwelt gegen diese Entmündigung ist gering, ja, viele Medien arbeiten selbst mit Verve daran, politischen Widerstand auszuschalten.

Einen weiteren Aspekt möchte ich bei der kritischen Betrachtung der Entscheidungen der Regierenden ebenfalls in den Blickpunkt stellen: Das Versagen von Kontrolleinrichtungen, die die Funktionsfähigkeit des demokratischen Rechtsstaats gewährleisten sollten. Für die Fragilität eines demokratischen Staates haben wir in der jüngeren deutschen Geschichte ein manifestes Beispiel, das zu Beginn des Jahres 1933 beginnt.

Am 30. Januar 1933 beruft der Reichspräsident Paul von Hindenburg einen neuen Reichskanzler. Das passiert in der Weimarer Republik häufiger. Diesmal heißt der neue Reichskanzler Adolf Hitler. Schon am 1. Februar 1933 löst der Reichspräsident den Reichstag auf. In schneller Folge werden in den folgenden Tagen neue Verordnungen erlassen und Gesetze beschlossen. Zuerst wird die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes“ (4. Februar 1933) mit der Einschränkung der Versammlungs- und Pressefreiheit erlassen, dann die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ (28. Februar 1933) mit der Aufhebung der Bürgerrechte der Weimarer Verfassung und schließlich das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ (24. März 1933), mit dem die Gesetzgebungskompetenz auf den Reichskanzler übergeht. In nicht einmal zwei Monaten des frühen Jahres 1933 ist die Demokratie am Ende, der totalitäre Staat ist etabliert. Am 1. April 1933 werden jüdische Geschäfte blockiert („Deutsche - kauft nicht bei Juden“).

Der 1. August 1914 ist ebenfalls ein einschneidendes Datum für die deutsche Geschichte, der Tag, als ein begeistertes Publikum, beseelt von patriotischen Empfindungen und nationalistischen Imaginationen, den Beginn des Krieges feiert, der zum Weltkrieg wird. Die Ernüchterung kommt bei großen Teilen der Deutschen schnell, als die Realität auf den Schlachtfeldern Verduns mit hunderttausenden Toten und Verwundeten die Euphorie beendet. Selbst eine massive, permanente Propaganda, die den baldigen Sieg in Aussicht stellt, kann die von vielen Menschen erlebte Realität nicht überdecken. Während des Krieges spaltet sich die Gesellschaft in diejenigen, die für eine schnelle Beendigung des Krieges eintreten und diejenigen, die den Krieg fortsetzen wollen. Die Friedenswilligen werden nach dem Ende des Krieges als „Novemberverbrecher“ diffamiert.

***

Die Assoziation, nicht der Vergleich, beim Anblick der Bilder begeisterter Menschen beim Kriegsausbruch 1914 mit der Willkommens-Euphorie enthusiasmierter Menschen beim Eintreffen tausender Migranten auf deutschen Bahnhöfen im Jahr 2015, ist naheliegend. In beiden Fällen tritt analytisches Denken hinter diffuse Emotionen zurück. Befremdlich wirkt die Begeisterung über die Masseneinwanderung hunderttausender Migranten mit kulturellen Prägungen, die der aufgeklärten westlichen Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland fremd sind und fremd bleiben werden, weil die Integrationsbereitschaft vor allem der Migranten aus muslimischen Ländern gegen Null geht. Die Gesellschaft spaltet sich heute in diejenigen, die eine unbedingte Willkommenskultur für richtig halten und diejenigen, die die Masseneinwanderung kritisch sehen. Letztere bezeichnet der Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland und SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel schnell als „Pack“ (Heidenau, 24. August 2015). Kritiker sieht der Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland damit als nicht diskursfähig an.

Die Entscheidung der Bundeskanzlerin Angela Merkel am 5. September 2015, die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland für Migranten uneingeschränkt zu öffnen, bringt einen tiefen Einschnitt für die deutsche Gesellschaft, der die Entwicklung für viele Jahrzehnte bestimmen wird.

Wie das Parlament der Bundesrepublik sich selbst entmachtet, wie der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin und die Minister ihren Eid, zum Wohle des deutschen Volkes zu handeln und Schaden von ihm zu wenden, beiseite schieben und Gesetze als obsolet ansehen, wie Medien, vor allem die öffentlich finanzierten und andere Leitmedien, im Regelfall großzügig über die Probleme der Immigration hinwegsehen und das Publikum belügen, möchte ich in diesem Buch herausstellen. Parallelen zum Jahr 1933, als ein demokratischer Staat erst ausgehöhlt und dann beseitigt wird, sind, zumindest die Anfänge der Entwicklung betreffend, durchaus vorhanden. Fraglich ist, ob die heutigen demokratischen Institutionen, vor allem ihre gegenwärtigen Repräsentanten, in der Lage sind, Fehlentwicklungen entgegenzusteuern. Ich habe große Zweifel an der Funktionsfähigkeit der Institutionen und an dem Willen ihrer Repräsentanten, zum Wohle des deutschen Volkes zu handeln.

Für die Zeit des Jahres 1933 kommt der Hitler-Biograf Joachim Fest zu dem Ergebnis: „Selten in der modernen Staatengeschichte ist eine Wendung von so unabsehbarem Gewicht stärker von persönlichen Faktoren, von den Launen, Vorurteilen und Affekten einer winzigen Minderheit bestimmt worden, selten nur waren die Institutionen im Augenblick der Entscheidung unsichtbarer.“6

Joachim Fest stirbt im September 2006. Dass sich Wendungen von „unabsehbarem Gewicht“, bestimmt von „Launen, Vorurteilen und Affekten einer winzigen Minderheit“, bald auch in der Bundesrepublik Deutschland die Entwicklung beeinflussen werden, hat der Historiker nicht voraussehen können.

Im Februar 2018

Holger Schulz

1. Migranten

1.1 Flüchtlinge und Schutzsuchende

„Ist mir egal, ob ich schuld bin am Zustrom der Flüchtlinge. Nun sind sie halt da“, wird die Bundeskanzlerin Angela Merkel zitiert. Der Journalist Hugo Müller-Vogg twittert dieses Zitat am 22. September 2015, eine Bemerkung der Bundeskanzlerin weitergebend. Die Bundeskanzlerin soll diese Äußerung genervt auf einer CDU/CSU-Fraktionssitzung gemacht haben, nachdem diverse Abgeordnete es gewagt hätten, an Angela Merkels Politik der offenen Grenzen für nach Deutschland strömende Migranten Kritik zu äußern. Gelegentliche halbherzige Dementis aus der CDU gibt es zu Müller-Voggs Hinweis auf die beiläufige Nonchalance der Bundeskanzlerin, mit der sie Verantwortung beiseite schiebt, aber niemand macht geltend, dass der Satz so nicht gefallen sei und Müller-Vogg etwas Falsches getwittert habe. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, berichtet über diese Sitzung in seinem Protokoll, dass die hohe Zahl der Flüchtlinge eine große Herausforderung sei und denjenigen geholfen werden solle, die ein Bleiberecht haben, diejenigen aber, die nicht im Land bleiben können, schnellstmöglich zurück geschickt werden sollen.7 Das Protokoll ist eine Farce, das weiß sicherlich auch der Protokollant und er weiß, dass die Leser es wissen. Es bleiben fast alle Migranten im Land, egal, ob ihnen ein Schutz nach rechtlichen Bestimmungen zu gewähren ist oder nicht.

Die Wortwahl „Flüchtling“entlarvt den Versuch der Vernebelung.

Die Bezeichnung „Flüchtlinge“ wird von Politikern und Medien absichtlich vernebelnd in die Debatte eingebracht. Dies ist eine Wortwahl, die sowohl Migranten, die nach Recht und Gesetz nach Deutschland kommen, als auch solche, die unter Bruch rechtlicher Bestimmungen illegal ins Land eindringen, mit einer gemeinsamen Bezeichnung bedenkt. Unterschiedslos werden Glücksritter, Einwanderungswillige, Gewalttäter, politisch Verfolgte oder solche Menschen, die den wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihres Landes und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten entkommen wollen, als Flüchtlinge bezeichnet.

Zahlreiche Medien sind an vorderer Stelle zu finden, wenn es gilt, Sachverhalte zu verwischen. So berichtet der ARD-Radiosender „NDR-Info“ darüber, dass gegenwärtig „keine Flüchtlinge nach Afghanistan abgeschoben werden“ (9. August 2017) oder informiert über „geduldete Flüchtlinge“ (10. August 2017). Dabei wird außer acht gelassen, dass Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus nicht abgeschoben werden können und dass der Begriff „geduldete Flüchtlinge“ absurd ist, denn es handelt sich in diesem Fall um abgelehnte Asylbewerber. In den Zeitungen, wie zum Beispiel in der „Süddeutschen Zeitung“, der „Frankfurter Rundschau“ oder der „Frankfurter Allgemeinen“ ist fast ausschließlich von Flüchtlingen die Rede, kaum jemand differenziert. Um positive Konnotationen bei Lesern, Hörern oder Zuschauern zu erzielen, werden auch gerne die Bezeichnungen „Schutzsuchende“ oder „Geflüchtete“ als Euphemismen verwendet, wobei offen ist, wovor die Migranten Schutz suchen oder geflüchtet sind. Manche suchen auch nur Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung in ihrem Herkunftsland.

Selbst der Bundesinnenminister de Maizière verwendet die Bezeichnung „Schutzsuchende“, bewußt die Unwahrheit in Übereinstimmung mit vielen Medien verbreitend. Die weit überwiegende Mehrheit der Migranten ist ausschließlich aus sicheren Drittländern ins Land gekommen, braucht also keinen Schutz. Dennoch werden alle Migranten als schutzbedürftig angesehen und erhalten eine staatliche Rundumversorgung. Die Begriffe „Schutzsuchende“ oder „Flüchtlinge“ werden kritiklos für alle Eingereisten benutzt, selbst, wenn sie nie vor Verfolgung und Krieg geflohen sind, sondern die Wohltaten des Sozialstaats in Anspruch nehmen wollen. Sie suchen den wirtschaftlichen Schutz des Sozialstaats.

Die sehr spezielle Begriffswahl ist zielgerichtet.

„LTI“ - Lingua Tertii Imperii - hat Victor Klemperer sein Buch über die „Sprache des Dritten Reiches“ genannt, das Buch, in dem er darlegt, wie die Sprache es an den Tag bringt, was eigentlich verborgen werden soll. „Worte können sein wie winzige Arsendosen: sie werden unbemerkt verschluckt, sie scheinen keine Wirkung zu tun, und nach einiger Zeit ist die Giftwirkung doch da“, schreibt Klemperer.8 Victor Klemperer analysiert, wie während des Nationalsozialismus eine genormte Sprache in Reden, Zeitungen oder Rundfunk zu einer Einheitlichkeit der Schriftsprache und einer Gleichheit der Redeform führt, mit der Folge, dass auch das Denken einheitlich wird. Die Verwendung der Begriffe „Schutzsuchende“ oder „Flüchtlinge“ führt heute dazu, dass notwendige Unterscheidungen der ins Land strömenden Menschen nach ihren Motiven, nach ihrer Hilfsbedürftigkeit oder nach ihrer Integrationsfähigkeit unterbleibt.

Um semantische Exkurse (und damit manche Umwege) zu vermeiden, verwende ich im Folgenden auch gelegentlich den Begriff „Flüchtling“, selbst wenn diese Bezeichnung im jeweils beschriebenen Zusammenhang unpräzise ist. Dies halte ich dann für angebracht, wenn der häufig notwendige Bezug auf veröffentlichte Quellen in den Medien oder der Literatur dann zu Unübersichtlichkeit führen würde, wenn in diesen Quellen andere Begriffe benutzt werden, als ich sie verwende. Damit möchte ich verhindern, dass für denselben Sachverhalt unterschiedliche Bezeichnungen gewählt werden. Die genannten Euphemismen werde ich aber nicht benutzen, wenn sie Realitäten verdecken.

Die rechtlichen Bestimmungen sind im Gegensatz zum Sprachgebrauch der Regierenden in eindeutiger Sprache abgefasst.

1.2 Die Rechtslage

Mehrere Jahre lang, vor allem ab dem Jahr 2015, strömen unreguliert und zu großem Teil unregistriert hunderttausende Menschen in die Bundesrepublik Deutschland, die einen Anspruch auf Asyl geltend machen. Die Rechtslage ist klar und einfach: Fast alle Migranten haben kein Recht, ins Land zu kommen oder sogar hier zu bleiben.

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland heißt es im Artikel 16a im ersten Absatz: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. Im zweiten Absatz wird die generelle Klausel des ersten Absatzes eingeschränkt: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ Wenn dieser einfachen Rechtsnorm von den Verfassungsorganen, den Polizeien und den Bundes- und Landesbehörden entsprochen würde, dürften wir keine Probleme mit Asylbegehrenden haben, denn Deutschland ist, wie ein Blick auf die Landkarte verrät, von sicheren Drittstaaten umgeben. Jedoch wird das Grundgesetz hinsichtlich der Asylregelungen von den Regierenden ganz einfach ignoriert.

Nicht anders gehen die Regierenden mit dem „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ vom 28. Juli 1951 um, das als sogenannte Genfer Flüchtlingskonvention in der Bundesrepublik seit dem 22. April 1954 gilt. Auch dieses Abkommen ist für die politische Führung offensichtlich nicht bindend.

Im Genfer Flüchtlingsabkommen ist der Rechtsbegriff „Flüchtling“ eindeutig definiert. Flüchtling ist nach der Genfer Konvention eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.“ Krieg, Bürgerkrieg oder wirtschaftliches Ungemach gehören nicht zu den Gründen, die eine Anerkennung als Flüchtling erlauben. Diese Einschränkung übersehen die politisch Verantwortlichen großzügig.

Ein subsidiärer Schutz ist allerdings nach der EU-Richtlinie 2004/83 des Rates vom 29.April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung als Flüchtling (Statusrichtlinie) möglich, wenn ein Schutz Verlangender „die Anerkennung als Flüchtling nicht erfüllt, der aber stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass er bei einer Rückkehr in sein Herkunftsland oder, bei einem Staatenlosen, in das Land seines vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts tatsächlich Gefahr liefe, einen ernsthaften Schaden (...) zu erleiden (...).“ Als ernsthafte Schäden gelten zum Beispiel Folter oder eine individuelle Bedrohung des Lebens im Rahmen bewaffneter Konflikte, also auch Bedrohungen durch Bürgerkriege.

Nach der seit dem 1. Januar 2014 geltenden Dublin III-Verordnung jedoch, der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, muss derjenige EU-Staat die Bearbeitung des Schutz-Antrages leisten, in dem der Antrag zuerst gestellt wird. Das sind vor allem die Länder Griechenland, Spanien, Italien, nicht aber Deutschland.

Die Dublin III-Verordnung ermöglicht in Artikel 17 aus humanitären Gründen oder in Härtefällen eine Abweichung von den Zuständigkeiten, um „Familienangehörige, Verwandte oder Personen jeder anderen verwandtschaftlichen Beziehung zusammenzuführen.“ Das reicht für die Bundeskanzlerin Angela Merkel, um den ungebremsten Zustrom von Asylbegehrenden zuzulassen. Ihre Begründung ist allerdings nicht auf Rechtsnormen, sondern auf Emotionen gestützt.

Die Kanzlerin macht lieber ein freundliches Gesicht als sich an Recht und Gesetz zu halten.

„Ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn wir jetzt anfangen, äh, uns noch entschuldigen zu müssen dafür, dass wir, äh, in Notsituationen ein freundliches Gesicht, äh, zeigen, dann, äh, ist das nicht mein Land“, befindet die Kanzlerin mit Blick auf den 5. September 2015. Es kommt der Bundeskanzlerin also darauf an, „ein freundliches Gesicht“ zu zeigen, die Einhaltung geltenden Rechts ist für sie ohne Bedeutung. In aller Deutlichkeit haben Otto Depenheuer und Christoph Grabenwarter im Vorwort zu ihrem Buch „Der Staat in der Flüchtlingskrise“ die Lage zusammenfassend beurteilt: „Der Rechtsstaat ist im Begriff, sich im Kontext der Flüchtlingswelle zu verflüchtigen, indem das geltende Recht faktisch außer Kraft gesetzt wird. Regierung und Exekutive treffen ihre Entscheidungen am demokratisch legitimierten Gesetzgeber vorbei, staatsfinanzierte Medien üben sich in Hofberichterstattung, das Volk wird stummer Zeuge der Erosion seiner kollektiven Identität.“9

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, kommt in einem Interview mit der „Welt“ zu der Würdigung, dass die rechtlichen Probleme, die mit der Zuwanderung der letzten Jahre offenkundig geworden sind, nicht gelöst worden sind. „Es muss vor allem sichergestellt werden, dass das Asylrecht nicht länger zweckentfremdet werden kann als Türöffner für eine illegale Einwanderung - und zwar von Personen, die ersichtlich kein Individualrecht auf Asyl in Deutschland oder der EU haben.“ Sehr deutlich fordert Hans-Jürgen Papier, die bestehende Praxis zu beenden, „nach der jedermann auf der Welt mit der bloßen Erklärung, einen Asylantrag stellen zu wollen, ein Einreise- und damit faktisch ein Aufenthaltsrecht von nicht absehbarer Dauer erhält - das (...) dann vielfach kaum mehr zu beenden ist. Das kann ein Rechtsstaat nicht hinnehmen.“10

Die Bundeskanzlerin lässt sich durch das gesetzte Recht nicht von ihrer Willkommenspolitik abbringen. Der Rechtsstaat ist für sie ohne Bedeutung angesichts der Möglichkeit, „ein freundliches Gesicht“ zu zeigen.

1.3 Der 5. September 2015

Der 5. September 2015 wird, so steht mit ziemlicher Sicherheit zu vermuten, einer der Tage sein, die fundamental bedeutend für den weiteren Verlauf der Geschichte Deutschlands und Europas werden. An diesem Tag beginnt der ungebremste Zustrom von Migranten mit der Öffnung der deutschen Grenzen. Die Bundeskanzlerin trifft mit der Grenzöffnung des Landes eine Entscheidung mit unübersehbaren Folgen für die gesellschaftliche und staatliche Entwicklung. Zwei Tage vor dem 5. September 2015 zeigt die Kanzlerin, dass sie bewusst die kommende Krise in Kauf nimmt und diejenigen, die Ängste vor einer Islamisierung äußern, als mutlos ansieht.