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Fußnoten

Dazu und zu anderen Fragen der Chronologie ausführlich Scherberich, S. 1 ff.

Vgl. Suet. Claud. 15,1 und Anm. 76.

Vgl. P. L. Schmidt, »Suetons ›Pratum‹ seit Wessner (1917)«, in: Aufstieg und Niedergang der römischen Welt, hrsg. von W. Haase und H. Temporini, Bd. II,33,5, Berlin / New York 1991, S. 37943825.

Sonnabend, S. 172.

Zur Problematik der Datierung und relativen Chronologie vgl. Pausch, S. 252258.

Hier folge ich den Ausführungen Sonnabends, S. 173 ff.

Ob Tacitus von Sueton als Gewährsmann genutzt wurde, lässt sich nicht mehr klären. Manche Übereinstimmungen könnten auch auf eine gemeinsame Quelle zurückzuführen sein. Vgl. v. Albrecht, S. 1106.

Zu den von Sueton namentlich erwähnten Autoren vgl. v. Albrecht, S. 1106.

Briefauszüge des Augustus finden sich in Aug. 21,24; 86,3; 87,13; Tib. 21,47; Cal. 8,4; Claud. 4,16. – Der Anfang eines Tiberius-Briefes ist in Tib. 67,1 zitiert.

Sonnabend, S. 174.

Vgl. etwa seine »Quellenkritik« im Zusammenhang mit der Abstammung des Augustus (Aug. 1,13), Caligulas Geburtsort (Cal. 8,15) oder der Herkunft der Vitellier (Vit. 1,12,1) und Flavier (Vesp. 1).

v. Albrecht, S. 1107.

Auf diese Unterteilung in Gut und Böse weist Sueton bisweilen ausdrücklich hin, so etwa in Cal. 22,1: »Bis hierher habe ich sozusagen von ihm als Prinzeps berichtet, im Folgenden muss ich mich mit dem Ungeheuer befassen.« Vgl. auch Ner. 19,3: »Das bisher Berichtete verdient zum Teil keinen Tadel, zum Teil sogar ausgesprochenes Lob. Ich habe es deshalb hier zu einem Abschnitt zusammengefasst, weil ich es von Neros Schandtaten und Verbrechen trennen will, von denen ich jetzt zu sprechen habe« (Übers. M. Giebel).

Zu den Mängeln, die sich aus dem Rubrikenschema ergeben, ausführlich Flach, bes. S. 285.

Lambert, S. 349.

Lambert, S. 348.

Pausch, S. 274.

v. Albrecht, S. 1110.

Vgl. etwa den Passus, der die Einzelheiten von Claudius’ Thronbesteigung erzählt (Claud. 10,14), oder die ausführliche Schilderung von Neros Tod (Ner. 4750).

Vgl. Pausch, S. 4247.

Vgl. etwa Lewis.

Dazu ausführlich Galand-Hallyn; ebenso Pausch, S. 233236.

Laut Leo gab es zwei Arten der antiken Lebensbeschreibung: auf der einen Seite die »peripatetische«, die chronologisch vorging, literarisch gestaltet war und bedeutende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens behandelte, und auf der anderen Seite die »alexandrinische«, die sich, in nüchterner Sprache verfasst und in Rubriken gegliedert, in eher wissenschaftlicher Weise mit Literaten, Künstlern und Philosophen befasste. Sueton habe, so Leo, das »alexandrinische« Modell, dem er vorher in seinen De viris illustribus gefolgt sei, in unangemessener Weise auf die Kaiserviten übertragen. – Vgl. auch das bekannte Verdikt von Gino Funaioli, S. 25: »Ma un vero scittore non è.«

Steidle, S. 108.

Vgl. Pausch, S. 235.

M. Balzert, »Trendsetter der antiken Kunst und Kultur«, in: Forum classicum 1 (2006) S. 52 [Rez. zu: H. Sonnabend, Wie Nero das Chanson erfand. Trendsetter der antiken Kunst und Kultur, Düsseldorf/Zürich 2005].

Endnoten

Der göttliche Iulius

Der Anfang der Caesar-Vita ist offenbar verloren gegangen – als Subjekt wurde in der Übersetzung Caesar ergänzt. Wittstock, S. 472, vermutet sogar, dass nur Widmung und Titel fehlen, der Text sonst aber vollständig überliefert sei.

Die Römer kannten für einzelne Götter bestimmte Priester; als die wichtigsten Priester wurden die flamines Dialis, Martialis und Quirinalis angesehen, auch als flamines maiores bekannt; geringere Bedeutung und weniger Ansehen besaßen die flamines minores: Volcanalis, Volturnalis, Palatualis, Furrinalis, Floralis, Carmentalis, Cerialis, Pomonalis. Als flamines maiores kamen nur Patrizier infrage, für die anderen Priesterämter konnten sich während der Republik Plebejer bewerben, in der Kaiserzeit Mitglieder des Ritterstandes. Während genaue Angaben über die Pflichten und Rechte der flamines minores fehlen und auch Informationen über die Aufgaben der flamines maiores spärlich sind, haben wir aufgrund der Überlieferungslage ziemlich exakte Vorstellungen über den Priester des Iuppiter (flamen Dialis). Dieser war rein äußerlich an seiner Kleidung zu erkennen, die er täglich tragen musste (cotidie feriatus). Da er einer besonders sakrosankten Ehe (confarreatio) entstammen musste, war er auch selbst gezwungen, die Ehe besonders zu achten; der flamen Dialis war verheiratet und durfte sich nicht scheiden lassen, sonst verlor er das Amt, auch beim Tod seiner Gattin. An festgelegten Tagen hatte er speziell ausgewählte Tiere zu opfern. Obwohl der Amtsinhaber in hohen Ehren stand, wurde das Amt in der späten Republik nicht besonders erstrebt, weil nicht gleichzeitig ein politisches Amt bekleidet werden durfte.

Bis zum 17. Lebensjahr trugen die Jungen die sog. praetexta, eine purpurverbrämte Toga.

L. Cornelius Cinna war der wohl bedeutendste Träger dieses Namens; 88 war er gemeinsam mit Q. Caecilius Metellus Pius siegreich über die Marser. Ab 87 war er fortlaufend bis 84 Konsul, ein Tatbestand, der gegen die römische Verfassung verstieß; vgl. dazu Bleicken, S. 76 ff. Während einer Meuterei fand Cinna 84 v. Chr. den Tod.

Das Bild des L. Cornelius Sulla vermittelt recht anschaulich der Geschichtsschreiber Sallust in Iug. 95,3. Sulla hat durch seine charakterlichen Eigenschaften, durch sein Auftreten in der Öffentlichkeit und durch seine Aktivitäten im privaten und öffentlichen Bereich sehr nachhaltig auf Caesar gewirkt. Vgl. dazu Meier, S. 94 ff. – Zum Begriff dictator vgl. Anm. 22.

Ob es sich hier um Malaria handelt, ist nicht ganz sicher.

Vgl. Plut. Caes. 1; Vell. Pat. 2,41,2.

Unter lat. contubernium verstand man jede Art von Zelt-, Haus- oder Lebensgemeinschaft; es bezog sich auf das Lagerzelt und die darin wohnenden Soldaten. Vgl. die Studie von L. Friedl, Der Konkubinat im kaiserzeitlichen Rom. Von Augustus bis Septimius Severus, Stuttgart 1996.

Vgl. Aur. Vict. 78: Er reiste als Gefährte des Thermus nach Kleinasien.

Vgl. W. T. Arnold, The Roman System of Provincial Administration to the Accession of Constantine the Great, Rom 31968, S. 46 ff.

Die Römer haben sowohl für militärische als auch für nichtmilitärische Verdienste Kränze verliehen; die Bürgerkrone, ein Eichenkranz, wurde verliehen, wenn ein Bürger einen anderen Bürger gerettet hatte; wenn er mehrere Mitbürger vor Gefahren bewahrt hatte, bekam er die corona obsidionalis (vgl. Plin. nat. 22,6).

Dieser berühmte Redelehrer und Grammatiker wirkte vor allem auf Rhodos, obwohl er aus Alabanda in Mittelkarien (Kleinasien) stammte. Er lebte im 2./1. Jh. v. Chr., führende Römer wie Caesar und Cicero studierten bei ihm. Cicero hat ihn in seiner rhetorischen Schrift Brutus verewigt (245; 307 ff.). Nach seinen Worten war Molon als Anwalt vor Gericht tätig und verfasste auch Reden für andere, darüber hinaus war er vor allem in der Lage, bei anderen Fehler zu korrigieren. Molon vertrat eher die attische Stilrichtung, die einen gemäßigten Stil bevorzugt, im Gegensatz zum Asianismus, der durch einen schwülstigen und überladenen Stil geprägt ist. Diese Einstellung wirkte sich auch auf Schüler wie Caesar und Cicero aus.

Dies war der Beginn des sog. Dritten Mithridatischen Krieges (7463 v. Chr.), in dem Mithridates zunächst Bithynien besetzen konnte, dann aber 74/73 bei Kyzikos besiegt wurde. Daraufhin flüchtete er zu König Tigranes nach Armenien. Schließlich zog Licinius Lucullus siegreich bis Pontos und Armenien. Vgl. H. Bengtson, Römische Geschichte. Republik und Kaiserzeit bis 284 n. Chr., München 51985, S. 169 ff.

Seit 133 v. Chr. umfasste die Provinz Asia das Reich von Pergamon, das der letzte König, Attalos III., den Römern vererbte. Vgl. Liv. per. 58 f. Die Provinz Asia galt als sehr vermögend, und so ließen es sich die römischen Steuerpächter der republikanischen Zeit nicht nehmen, sich gründlich auf Kosten der Bewohner zu bereichern. Vgl. Hor. carm. 1,1114.

L. Cornelius Cinna, Sohn des gleichnamigen berühmten Gegners Sullas, kämpfte ebenfalls gegen Sulla. Er bekleidete 44 v. Chr. das Amt des Prätors. Obgleich er nicht zu den Verschwörern gegen Caesar zählte, äußerte er sich am Tag der Ermordung seines Schwagers Caesar so negativ über diesen, dass das Volk ihn mit dem Volkstribunen C. Helvius verwechselte und erschlug. Vgl. Anm. 4 und Shakespeare, Julius Caesar, 3. Akt, 3. Szene.

»i. J. 70 brachte der Volkstribun Plautius ein Gesetz ein, das den Anhängern des Lepidus, die zu Sertorius geflohen waren, gestattete, nach Rom zurückzukehren« (Martinet, S. 1007, Anm. z. St.).

Caesar war 69 v. Chr. Quästor und übte dieses Amt in der Provinz Hispania ulterior (Südspanien) aus. Vgl. Meier, S. 181 f. – Zur Leichenrede allgemein vgl. Suet. Aug. Anm. 15.

Die Genealogie der Iulier ist folgendermaßen zu erklären: Der Stammvater der Römer, Aeneas, ist ein Sohn der Venus; von Aeneas stammt wiederum Iulus ab, so dass auch die Etymologie klar wird.

Es handelte sich um den Bona-Dea-Kult; von den Geheimfeiern waren Männer grundsätzlich ausgeschlossen. Cicero berichtet mehrfach über das frevelhafte Verhalten des P. Clodius, der in Frauenkleidung das Haus Caesars betreten haben soll, um sich dessen Gattin nähern zu können (Cic. Att. 1,1216; fam. 1,9). Auch Plutarch (Caes. 9 f.) und Cassius Dio (37,45 f.) erzählen Einzelheiten dieser Affäre.

Während des Bundesgenossenkrieges hatten zahlreiche italische Städte das römische Bürgerrecht erhalten; nun strebten auch die Städte im nördlichen Gebiet des Po (Gallia Transpadana) danach. Mit der Verleihung des Bürgerrechts waren viele Vorteile verbunden, etwa auf dem Gebiet des Wahlrechts, des Ehe- und Vertragsrechts. Zur genauen Unterscheidung zwischen latinischem und römischem Recht vgl. Bleicken, S. 18 ff. und 203 ff.

Hierbei handelt es sich um einen Neffen des berühmten Sulla. Der jüngere Sulla trat auch sonst unangenehm in Erscheinung: Nach Ciceros Worten (off. 2,29) hat er sich durch billige Grundstückskäufe bei den Proskriptionen bereichert. Für 65 v. Chr. war er gemeinsam mit P. Autronius als Konsul für das folgende Jahr gewählt, wurde aber vom Sohn des durchgefallenen Mitbewerbers L. Manlius Torquatus wegen Wahlbestechung angeklagt und konnte daher – wie auch P. Autronius – sein Amt nicht antreten. Über die Rolle der beiden, Sulla und Autronius, berichtet Sallust in Cat. 17 f.

Der Begriff dictator war zunächst nicht negativ aufzufassen, wie wir dies heute etwa tun; vielmehr handelte es sich um einen Notstandsbeamten, der nur in Krisenzeiten eingesetzt wurde, und zwar für einen Zeitraum von sechs Monaten. Die sonst so wichtigen Prinzipien der Kollegialität oder des Vetorechts eines Kollegen wurden außer Kraft gesetzt, um den Diktator nicht zu behindern. Bei der Diktatur konnte es sich um ein militärisches Kommando, aber auch um einen zivilen Auftrag handeln. Weitere Einzelheiten vgl. Bleicken, S. 9093.

Ein weitgehend unbekannter Historiker der späten Republik, den offensichtlich ebenfalls Plutarch (Caes. 22,3) und Seneca (epist. 93,11) erwähnen. Sein Geschichtswerk Historia soll caesarfeindlichen Charakters gewesen sein. Vgl. R. Syme, Sallust, Darmstadt 1975, S. 94.

M. Calpurnius Bibulus war Amtskollege Caesars als Ädil 65, Prätor 62 und Konsul 58 v. Chr.; er war Schwiegersohn des jüngeren Cato. Ab dem Jahr 59 war er ein erbitterter Feind Caesars. Cicero beschreibt seine rednerischen Fähigkeiten in seiner Schrift Brutus 267. Bibulus starb, als er Caesar in Epirus blockierte, an Überanstrengung.

C. Scribonius Curio pater war 76 v. Chr. Konsul und verfasste einen caesarfeindlichen Dialog, den Cicero heftig kritisierte. Cicero schildert seine Unfähigkeiten im Brutus (216 ff.) recht ausführlich. – Der im Folgenden erwähnte Brief Ciceros an Axius ist verloren gegangen.

Die Ambrani, sonst nicht bekannt, waren wohl ein germanischer Stamm. Gemeint sind vielleicht die Ambrones, die gemeinsam mit den Kimbern 120 v. Chr. nach Böhmen zogen und später mit den Helvetiern und Teutonen Italien bedrohten. Es handelt sich offensichtlich um einen Fehler in den überlieferten Handschriften. Die Einwohner von Gallia Transpadana hat Sueton bereits im 8. Kap. erwähnt; vgl. Anm. 20.

Auf der Nordseite des Forums befanden sich die 184 v. Chr. errichtete Basilica Porcia und die 179 v. Chr. erbaute Basilica Fulvia et Aemilia. Vgl. H. Jordan / Ch. Hülsen, Topographie der Stadt Rom im Altertum, 4 Bde., Berlin 18781907; S. B. Platner / Th. Ashby, A Topographical Dictionary of Ancient Rome, Oxford/London 1929; F. Coarelli, Rom. Ein archäologischer Führer, Freiburg i. Br. 1975.

Vielleicht die für die Spiele bestimmten Ausrüstungsgegenstände; vgl. Heinemann, S. 7, Anm. 3.

Hier drückt sich Sueton nicht ganz klar aus. Erst Octavian hat Ägypten zur römischen Provinz gemacht, und zwar 30 v. Chr. Dieses Land war seitdem persönliches Eigentum des Kaisers, der seine Interessen durch einen praefectus Aegypti wahrnehmen ließ. Es ist nur eine Wiederwahl bekannt (Flavius Philagrius, 334337 n. Chr.). Als trecenarius zählte der Präfekt von Ägypten zu den Vertretern der höchsten Gehaltsgruppe der ritterlichen Amtsträger.

Sueton hat in diesem Punkt unrecht, da der Senat bis zum Jahr 59 v. Chr. Ptolemaios diesen Titel nicht gegeben hat (vgl. Caes. civ. 3,107,2). Dies war vielmehr der übliche Ausdruck für einen abhängigen König. Vgl. W. Dahlheim, Struktur und Entwicklung des Völkerrechts im 3. und 2. Jh. v. Chr., München 1987, S. 203 ff., 252 ff.

Auch hierin irrt sich Sueton, zumindest was den Zeitpunkt anbetrifft. Die Vertreibung aus dieser Stellung fand nicht vor 58 v. Chr. statt (vgl. Cic. fam. 1,17).

Genauere Informationen liefert die von Cicero verfasste Rede Pro Rabirio (63 v. Chr.). Caesar hatte seinen Legaten T. Labienus aufgefordert, den Rabirius anzuklagen.

Es waren 37 Jahre.

Das römische Volk hatte sich das Recht erkämpft (wohl um 300 v. Chr.), dass ein römischer Bürger eine über ihn gefällte Todesstrafe der Volksversammlung zur genauen Untersuchung vorlegen durfte, was nicht selten zur Aufhebung des Urteils führte. Vgl. Bleicken, S. 141.

Gemeint ist Ägypten, welches aber zu diesem Zeitpunkt keine Provinz war; vgl. Anm. 29.

Bei den Römern waren sakrale und politische Aufgaben nicht einfach getrennt, und so verwundert es nicht, dass dem Pontifex Maximus sehr große politische Bedeutung zukam; zahlreiche Politiker strebten nach dieser einflussreichen Würde. Zu den Aufgaben und Pflichten der pontifices vgl. Bleicken, S. 182188.

63 v. Chr., wahrscheinlich im August. Die Wahlen waren verschoben worden, aber nicht für sehr lange Zeit.

Diese Debatte fand am 5. Dezember statt; nähere Angaben dazu liefern Cic. Catil. 4, Att. 12,21 und Sall. Cat. 5053.

D. Iunius Silanus (geb. um 107 v. Chr.) war 62 v. Chr. Konsul, gemeinsam mit L. Licinius Murena; auf der Senatssitzung vom 5. Dezember 63 sprach er als Erster und trat für die Exekution der Verschwörer ein. Danach wandte er sich aber gegen eine Exekution; seine Rolle in dieser Sache ist nicht ganz eindeutig.

M. Porcius Cato Uticensis (9546 v. Chr.), Urenkel des M. Porcius Cato Censorinus, galt als überzeugter Republikaner und Vertreter der Senatsaristokratie sowie als ausgesprochener Feind Caesars. Über seine Rede sind wir durch Cicero (Att. 12,21), Plutarch (Cic. 21,2) und vor allem durch Sallust, der Catos Rede überliefert, sehr gut informiert (Cat. 52). Cato starb durch Freitod in Utica im April 46 v. Chr.; vgl. M. Gelzer, Kleine Schriften, Bd. 2, Wiesbaden 1963, S. 257285; R. Syme, »Caesar und Cato«, in: R. S. (Anm. 23), S. 100116.

1. Januar 62 v. Chr. (vgl. Cass. Dio 37,44,1).

Q. Lutatius Catulus war 78 v. Chr. Konsul und im Jahr von Caesars Prätur eine führende Persönlichkeit des Senats; im Jahr 63 war er Caesar bei der Bewerbung um das Amt des Pontifex Maximus unterlegen (vgl. Meier, S. 205 f.), und 62 demütigte Caesar ihn, indem er ihm nicht gestattete, von der Rednertribüne aus Rechenschaft über den Wiederaufbau des kapitolinischen Tempels abzulegen; vgl. Meier, S. 229 f.

Der Tempel auf dem Kapitol war 83 v. Chr. einem Brand zum Opfer gefallen.

Es war üblich, dass sich die Konsuln bei Amtsantritt, d. h. am ersten Tag ihres Amtsjahres, in Begleitung der Senatoren zum Tempel des Iuppiter Capitolinus begaben, um ihm ihre Reverenz zu erweisen.

Dies wird Caesar gar nicht als Niederlage gesehen haben, da schließlich Catulus mit seinen Verdächtigungen auch keinen Erfolg gehabt hatte. Aus Caesars Perspektive hatte der Gesetzesantrag seinen Zweck erfüllt.

Q. Caecilius Metellus Nepos war Legat unter Pompeius in Kleinasien und Syrien; während seiner Amtszeit als tribunus plebis legte er 62 v. Chr. Widerspruch gegen Ciceros Rechenschaftsbericht ein und wurde gemeinsam mit L. Lentulus Spinther 57 Konsul. Er wird wohl bald nach 55 gestorben sein. Zum Wirken des Nepos im Jahr der Catilinarischen Verschwörung vgl. Meier, S. 225 ff.

Sueton berichtet als Einziger unter den Gewährsleuten, dass Caesar durch einen Beschluss des Senats seines Amtes enthoben worden sei.

Den höheren Magistraten standen in Rom und in den Provinzen Amtsdiener zur Verfügung; ob diese eher militärische oder administrative Funktionen hatten, ist bis heute nicht ganz klar. Die Liktoren trugen die Rutenbündel (fasces) mit Richtbeil als Zeichen der Amtsgewalt römischer Magistrate voran. Nach Sueton modifizierte Caesar dies, indem die Liktoren des Konsuls, der gerade nicht amtierte, hinter diesem herschreiten mussten. Während der Republik erhielten die Konsuln zwölf, die Prätoren sechs Liktoren als Begleiter. Die Aufgaben der Liktoren waren vielfältig; sie sollten dem Amtsträger etwa in der Öffentlichkeit Platz schaffen oder ihn zum Bad bzw. ins Theater begleiten. Vgl. P. Grimal, Römische Kulturgeschichte, München/Zürich 1961.

Novius Niger ist wohl als quaesitor, nicht jedoch als quaestor anzusehen; jedenfalls ist nicht überliefert, dass ein Quästor bei den quaestiones perpetuae irgendwelche Aufgaben der Jurisdiktion wahrnehmen durfte. Heinemann verwendet in seiner Übersetzung für quaestor einmal den Begriff »Untersuchungsrichter«, einige Zeilen weiter »Quästor«, was sachlich nicht möglich ist. Man wird wohl von einem Schreibfehler ausgehen müssen, da Novius als quaestor die von Sueton geschilderten Maßnahmen schwerlich hat ergreifen können.

L. Vettius, ein römischer Ritter, galt als bekannter Denunziant, der zunächst die Sache des Catilina unterstützt hatte, dann aber zu dessen Gegnern überlief. Cicero benutzte ihn als Hauptbelastungszeugen gegen die Verschwörer (Cic. Att. 2,24,2). Schließlich starb er im Gefängnis, wobei Caesar wohl als Auftraggeber für einen Mord anzusehen ist, während offiziell von Selbstmord gesprochen wurde. Vgl. Meier, S. 274 f.

Es handelt sich offensichtlich um den Q. Curius, der aus dem Senat verstoßen wurde und dann Anhänger Catilinas wurde; Sallust berichtet (vgl. Cat. 23,2; 26,3; 28,2), Curius habe über seine Geliebte Fulvia Informationen über die Verschwörung an Cicero vermittelt.

Nach Beendigung des einen Amtes und vor Antritt des nächsten hätte Caesar als Privatmann gegolten, ein Umstand, der den Gegnern die Möglichkeit eingeräumt hätte, gegen ihn gerichtlich vorzugehen. Dem wollte sich Caesar durch einen rechtzeitigen Abgang entziehen.

Cicero verhielt sich 50 v. Chr. (vgl. Att. 6,6,3) genauso. Sullas Verordnungen bestimmten, dass die Statthalter 30 Tage nach der Ankunft ihres Nachfolgers das Gebiet zu verlassen hatten; allerdings war es offensichtlich nicht verboten, vorzeitig abzureisen.

Zu diesem Zweck musste sich Caesar unbedingt nach Rom begeben, da nur dort eine Bewerbung möglich war.

Die Komitien stellten eine Versammlung des römischen Volkes dar, die von den zuständigen Magistraten einberufen wurde; das Volk stimmte nach Kurien, Zenturien oder Stadtbezirken ab, und zwar, um Gesetze und Verordnungen zu beschließen oder zu verwerfen, oder auch, um die Konsuln zu wählen. Zu Einzelheiten vgl. Bleicken, S. 96108 und 139 ff.

Vgl. dazu Plut. Caes. 13,1: »Ein römischer Feldherr, welcher Anspruch auf den Triumph erhob, durfte vor seinem feierlichen Einzug die Stadt nicht betreten, andererseits hatten die Anwärter auf das Konsulat ihre Bewerbung persönlich vorzubringen.«

Plutarch berichtet jedoch, dass Caesar große Unterstützung fand, dass sich Cato aber seinen Bitten energisch widersetzt habe; vgl. Plut. Caes. 13,2.

L. Lucceius, ein enger und reicher Freund Ciceros ungefähr gleichen Alters, klagte 64 v. Chr. den Catilina an, fiel aber bei der Bewerbung um das Konsulat durch, obwohl er sich mit Caesar verbündet hatte. Er zog sich daraufhin aus dem politischen Leben zurück und verfasste ein Geschichtswerk über den Bundesgenossenkrieg und den Bürgerkrieg; vgl. Cic. fam. 5,12,2.

M. Calpurnius Bibulus war Caesars Amtskollege während der Ädilität (65 v. Chr.), der Prätur (62) und des Konsulats (59). Die Geschichtsschreiber wissen von einem sehr gespannten Verhältnis zwischen beiden Konsuln, was dazu führte, dass Bibulus sich bald ganz von den Amtsgeschäften zurückzog und Caesar faktisch allein alle wichtigen Entscheidungen traf. Die Meinungen über ihn waren in der Antike unterschiedlich, je nach politischem Standpunkt des Beurteilers.

Diese sehr alte Aufgabe der Konsuln beschränkte sich auf Italien und galt nicht für die Provinzen.

Pompeius war es gelungen, nach Afrika und Spanien auch Siege in Asien zu erringen; er hatte die Seeräuberplage beseitigt und einige Reiche im Osten erobert. Dafür war ihm Ende September 61 ein Triumph zugesprochen worden, der zwei Tage dauerte, da ein großer Teil der Beute und sehr viele Tafeln gezeigt wurden, auf denen die besiegten Länder und Völker verzeichnet waren: »Pontos, Armenien, Paphlagonien, Kappadokien, Medien, Kolchis, die Iberer, die Albaner, Syrien, Kilikien, Mesopotamien, Phoenikien und Palaestina, Judaea, Arabien und die Gesamtheit der Seeräuber, die er zu Wasser und zu Lande niedergekämpft hatte« (Meier, S. 227 f.). Pompeius war es 66 v. Chr. gelungen, das ausgehungerte Heer des Mithridates zu vernichten; zwar konnte Mithridates fliehen, es wurde aber ein sehr hohes Kopfgeld ausgesetzt, und daher befahl er in seiner ausweglosen Lage einem keltischen Söldner, ihn zu erstechen, da Gifte bei ihm wegen seiner Immunisierungen keine Wirkungen zeigten. Er galt bei den Römern als grausam und hinterlistig und als Kenner der römischen Innenpolitik, deren Probleme er gnadenlos auszunutzen suchte.

Zwar hatte Pompeius in seinem Gebiet das Recht, Verfügungen zu erlassen, die auch Auswirkungen auf die zukünftige Verwaltungsstruktur des eroberten Gebietes hatten, doch musste der Senat diese Verfügungen bestätigen; in diesem Fall zögerten die Senatoren, weil sie ihn nicht zu mächtig werden lassen wollten.

Crassus und Pompeius waren 70 v. Chr. Konsuln. Auch in der Folgezeit kam es immer wieder zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten; vgl. Plut. Lucull. 42,56.

Dieses Bündnis ist unter der Bezeichnung »erstes Triumvirat« in die Geschichte eingegangen, offiziell geschlossen 60 v. Chr. Über den genauen Zeitpunkt der Absprache sind sich die Historiker in der Antike uneins gewesen; vgl. Plut. Caes. 13 f.; Cic. Att. 2,3,3; Cass. Dio 37,58,1.

Vgl. W. Riepl, Das Nachrichtenwesen bei den Griechen und Römern, Leipzig 1913 (Neudr. Hildesheim 1972).

Vgl. Anm. 48.

Gemäß der lex agraria Iulia sollte der gesamte Staatsgrund mit Ausnahme von Kampanien auf Proletarier und Veteranen verteilt werden. Cassius Dio berichtet darüber ausführlich (38,17). Zu diesem Zeitpunkt war der andere Konsul praktisch von der Macht ausgeschlossen, da er sich einer neuen Taktik, nämlich der des Boykotts, bediente. Vgl. dazu Meier, S. 264 ff.

Bibulus hatte sich daran gewöhnt, täglich den Himmel zu beobachten, um zu prüfen, ob ungünstige Vorzeichen zu erkennen waren; somit rückte er seine ablehnende Haltung in die Sphäre des Religiösen, was wirksamer war als etwa eine Interzession; vgl. Meier, S. 265.

In der Regel trugen die Römer während der Zeit der ausgehenden Republik drei Namen: den Vornamen (praenomen), den Gentil- oder Geschlechtsnamen (nomen gentile) und den Beinamen (cognomen). Gerade bei der Wahl der cognomina bewiesen die Römer Phantasie und Witz; sie orientierten sich an Merkmalen, wählten Spitznamen (Pansa – »Plattfuß«; Flaccus – »Schlappohr«; Cicero – »Kichererbse«).

Im Unterschied zur bei uns praktizierten Finanzverwaltung, die die Steuern für den Staat durch Finanzbeamte erhebt, verzichtete der römische Staat in republikanischer Zeit auf die eigene Eintreibung und beauftragte damit Personen, die mit dem publicum, also dem Staat, in geschäftliche Verbindung traten. Diese publicani waren an öffentlichen Lieferungen beteiligt, an der Pacht des staatlichen Besitzes usw. Solche Generalpächter mussten an den Staat gewisse Summen abführen, der somit über regelmäßige Einkünfte verfügte, sie nahmen aber häufig überhöhte Geldsummen, vor allem in den Provinzen, um sich auf diese Weise zu bereichern. In der Regel gehörten die publicani dem Ritterstand an, auch wenn es außer den Senatoren allen Bürgern erlaubt war, auf diesem Gebiet Geschäfte zu treiben. Vgl. M. Rostowzew, Die Geschichte der Staatspacht in der römischen Kaiserzeit bis Diokletian, Leipzig 1902.

Vgl. Anm. 48.

Genaue Angaben über die Situation, von der Sueton berichtet, sind nicht überliefert. Allerdings wissen wir durch Plutarch von einer ähnlichen Situation, in die sich Cato durch eine Rede gebracht hatte (Caes. 14).

Ziel dieser Amtshandlung Caesars war schließlich die Verbannung Ciceros; denn Clodius konnte nur als Volkstribun den Antrag auf Verbannung stellen. Plutarch betrachtet diese Entscheidung Caesars als dessen schändlichste Machenschaft während seines Konsulats (Caes. 14,16 f.). Man darf dabei nicht vergessen, dass Clodius Caesars Ehe und die nächtliche Mysterienfeier des Bona-Dea-Festes geschändet hatte. Meier sieht in der Entfernung Catos und Ciceros aus Rom Caesars langfristiges Planen. Es sollte jegliche Stabilisierung der Situation in Rom vermieden werden; vgl. Meier, S. 282.

Über die Art des Todes gehen die antiken Informationen auseinander: Appian (Rom. 2,12) und Cassius Dio (38,9,4) sprechen lediglich davon, Vettius sei getötet worden; Cicero (Vatin. 26) und Plutarch (Luc. 42,9) glauben zu wissen, er sei erwürgt worden. Zum Thema Gift im Altertum vgl. A. Schmidt, Drogen und Drogenhandel im Altertum, Leipzig 1924, Nachdr. New York 1979; W. Schneider, Lexikon zur Arzneimittelgeschichte, 7 Bde., Frankfurt a. M. 1970 ff.; A. Krug, Heilkunst und Heilkult. Medizin in der Antike, München 1985, S. 111 ff.; H. Schöpf, Zauberkräuter, Graz 1986; vgl. vor allem wegen der dort verarbeiteten Sekundärliteratur: W. F. Daems, Nomina simplicium medicinarum ex synonymariis Medii Aevi collecti: semantische Untersuchungen zum Fachwortschatz hoch- und spätmittelalterlicher Drogenkunde, Leiden 1993.

Zur Besänftigung bot Pompeius dem Caepio seine eigene Tochter an, die allerdings bereits dem Faustus Sulla versprochen war.

Es gab gewöhnlich eine festgelegte Reihenfolge, nach der die Senatoren befragt wurden; waren die Konsuln für das nächste Jahr bereits gewählt (consules designati), wurden diese zuerst befragt; dann waren die ältesten ehemaligen Konsuln (consulares) an der Reihe, danach die praetorii, aedilicii, tribunicii, am Schluss die quaestorii.

Bis zur Zeit, da Caesar ganz Gallien eroberte, existierten zwei Provinzen in Gallien: Gallia Cisalpina, ein Gebiet, das von Rom aus gesehen diesseits der Alpen lag, und Gallia Transalpina; das jenseits der Alpen gelegene Gallien wurde nach der Haartracht der Bewohner auch als Gallia comata bezeichnet.

Wohl eine Anspielung auf Caesars angeblich homosexuelles Verhältnis mit König Nikomedes (Kap. 2); vgl. Wittstock, S. 479, Anm. 85.

Semiramis war historisch die assyrische Königin Sammu-ramat, Gattin des Königs Samsi-Adad V. (824810 v. Chr.). Es gibt viele Legenden über Semiramis, historisch genau belegte Informationen über ihr Leben existieren nicht.

Sein Name ist unbekannt.

Bei diesem Vorgang handelt es sich um den Versuch, einen Gerichtsbeschluss herbeizurufen, der einer späteren Entscheidung in einer anderen Sache als Maßstab dienen kann; vgl. Quint. inst. 5,2,1. Caesar musste in dieser konkreten Situation damit rechnen, dass er mit einem vergleichbaren Gerichtsverfahren konfrontiert würde, wenn er als Privatmann anklagbar würde.

Im heutigen Lucca fand Ende April 56 v. Chr. die Konferenz statt; Cicero hat in seinen Briefen ausführlich darüber berichtet (fam. 1,9; ad Q. fr. 2,5).

Eine weitere Bewerbung war nach zehn Jahren grundsätzlich möglich; Crassus und Pompeius konnten sich also erneut um das Konsulat bewerben, da beide 70 v. Chr. Konsuln gewesen waren.

Eine Legion konnte bis zu 6200 Soldaten umfassen; vgl. G. Webster, The Roman Army, Chester 1956, S. 47.

alauda bedeutet wörtlich: ›Haubenlerche‹, in Anlehnung an den Helmschmuck.

Zur Theorie des bellum iustum s. E. Siebenborn in: Der Altsprachliche Unterricht 33 (1990) H. 5, S. 3955 und E. S., »Bellum Iustum. Spät- und nachantike Positionen«, in: Der Altsprachliche Unterricht 34 (1991) H. 1/2, S. 7592.

Dafür ist Sueton die einzige Quelle.

Dies trug sich 55 v. Chr. zu, und zwar nach der Niederlage der Usipeter und Tencterer.

Eine supplicatio war ein öffentliches Dankfest, das sich vor den Tempeln abspielte und oft von Prozessionen begleitet war; anfangs dauerte ein Dankfest lediglich einen Tag, in der späten Republik wird sogar von einem Fest berichtet, das 50 Tage gedauert haben soll; vgl. Cass. Dio 43,42,2.

5850 v. Chr.

Caesar beschreibt in Gall. 4,17 genau den Bau der Brücke. Man hat sie mehrmals rekonstruiert, und so gibt es keinen Zweifel, dass Caesar tatsächlich eine Rheinbrücke hat bauen lassen. Bis heute ist allerdings nicht genau geklärt, wo die Brücke gestanden hat. Man nimmt meist einen Ort zwischen Andernach und Koblenz an. Vgl. A. Neuburger, Die Technik des Altertums, Leipzig 1919 (Neudr. 1981), S. 470 ff.

Caesar beschreibt im Bellum Gallicum die Notwendigkeit, auch Britannien zu erobern (4,20 ff.); außerdem liefert er einige Informationen über das damals weitgehend unbekannte Land. Der Bericht des griech. Seefahrers Pytheas von Massilia war zwar bekannt, der Wahrheitsgehalt aber umstritten. Jedenfalls gibt Plutarch (Caes. 23,3) den Hinweis auf einen Streit darüber, ob die britischen Inseln überhaupt existierten.

Beide Expeditionen Caesars nach Britannien wurden von Stürmen begleitet; bei der ersten (Gall. 4,28,2) vermochte kein Schiff den Kurs zu halten, bei der zweiten (Gall. 5,10,2) verlor Caesar fast alle Schiffe.

Caesar berichtet, dass er 52 v. Chr. 46 Zenturionen und ungefähr 700 Soldaten beim Versuch, die 7 km südlich von Clermont-Ferrand gelegene Stadt Gergovia einzunehmen, verloren habe. Meier, S. 384 ff., schildert genau, wie es dazu kam.

Die Umstände beschreibt Caesar in Gall. 5,2637; der Legat L. Aurunculeius Cotta führte im Winter 54/53 v. Chr. gemeinsam mit dem Legaten Q. Titurius Sabinus eine Truppe, die sich im Gebiet der Eburonen aufhielt. Nachdem sich die römischen Soldaten eines Angriffs des Ambiorix erwehrt hatten und sich mit den Truppen des Labienus vereinigen wollten, wurden sie unterwegs überfallen und vernichtet. Vgl. auch Cass. Dio 40,5 f.

Seine Mutter Aurelia, Tochter des L. Aurelius Cotta, hatte den P. Clodius überrascht, als er sich beim Bona-Dea-Fest Ende 62 v. Chr. in Caesars Haus geschlichen hatte. Vgl. auch 74,2.

Seine Tochter Iulia hatte eine Frühgeburt, und kurz nach der Geburt starben Mutter und Tochter (Velleius Paterculus spricht von einem Sohn: 2,47,12). Vgl. auch die Berichte bei Plut. Caes. 23,4; Cass. Dio 39,64,1 und Sen. dial. 6,14,3.

P. Clodius wurde 52 v. Chr. von Milo ermordet; darüber informiert uns Cicero in seiner Rede für Milo genauer. Vgl. auch den Kommentar des Asconius Pedianus, Orationum Ciceronis quinque enarratio, hrsg. von A. C. Clark, Oxford 1907.

Für Caesar war es überaus wichtig, als Konsul nach Rom zurückzukehren, andernfalls wäre er Gefahr gelaufen, von Cato oder anderen Opponenten öffentlich angeklagt zu werden. Den Antrag Caesars unterstützten sowohl Cicero als auch Pompeius (vgl. Cic. Att. 7,1,4).

Die Basilica Iulia lag im nördlichen Bereich des Forum Romanum; es handelte sich um einen rechteckigen Hof mit einem Tempel in der Mitte, welcher der Venus Genetrix geweiht war. Augustus hat dieses Bauwerk vollendet (vgl. Mon. Anc. 20).

Allerdings veranstalteten bereits 264 v. Chr. M. und D. Brutus Gedächtnisspiele für Iunius Pera (vgl. Liv. per. 16).

Der lat. Originaltext charakterisiert eigentlich das Publikum als infestis, also dem Kämpfer feindlich gesinnt, d. h., dass der Gladiator auf Verlangen des Publikums einen für ihn gefährlichen Kampf austragen sollte.

Octavia war die Enkelin von Caesars Schwester Iulia, die C. Atius Balbus heiratete. Ihre Tochter Atia heiratete ihrerseits C. Octavius, dem sie zwei Kinder, nämlich Octavia und Octavius, gebar; Letzterer war der spätere Kaiser Augustus. Pompeius lehnte das Angebot ab, Octavia blieb die Frau des Marcellus und war danach mit M. Antonius verheiratet.

So hatte Caesar auch Cicero eingeladen, der aber nicht kam, sondern C. Trebatius schickte (vgl. Cic. fam. 7,622).

Vgl. Plut. Caes. 28,1.

Vgl. Anm. 54 und 55.

Es ist sicherlich nicht glaubhaft, dass Pompeius dieser Fehler aus Vergesslichkeit unterlaufen ist; eine sinnvolle Erklärung liefert E. Meyer, Caesars Monarchie und das Principat des Pompejus. Innere Geschichte Roms von 66 bis 44 v. Chr., Essen 1984 [unveränderter Nachdr. der 3. Aufl., 1922], S. 243, der die Vermutung äußert, das Gesetz sei bereits beschlossen gewesen, als Caesar in Gergovia in Schwierigkeiten geriet; Pompeius habe es dann geändert, nachdem Caesar in Alesia siegreich war. Vgl. auch Cass. Dio 40,56,1.

Ser. Sulpicius, Anwalt und enger Freund Ciceros, galt nicht als Mann der Tat, sondern schätzte den Frieden über alles; vgl. Cic. fam. 4,1,1. Während des Bürgerkrieges verhielt er sich neutral und erhielt 46 v. Chr. die Provinz Achaia zur Verwaltung (ebd. 4,4,2).

L. Aemilius Paulus, Sohn des Lepidus (Konsul 78 v. Chr.) und Bruder des Triumvirn Lepidus, war 60/59 v. Chr. Quästor in Makedonien, galt zunächst als extremer Optimat (vgl. Sall. Cat. 31,4) und als bitterer Feind Caesars (App. Rom. 2,26). Während seines Konsulats jedoch blieb er tatenlos, da er eine riesige Bestechungssumme von Caesar erhalten haben soll; Appian (Rom. 2,26) und Plutarch (Caes. 29,2) sprechen von 1500 Talenten.

Zu Konsuln für das folgende Jahr wurden C. Claudius Marcellus, Bruder von M. Claudius Marcellus (Konsul 51 v. Chr.), Anhänger von Pompeius, und L. Cornelius Lentulus Crus gewählt; Letzterer war ein überzeugter Optimat. Möglicherweise ist er einige Tage nach der Ermordung des Pompeius in Ägypten gestorben (vgl. Caes. civ. 3,104).

Auspizien sind aus der Vogelschau gewonnene Vorzeichen, die bei allen wichtigen Entscheidungen des Staates eingeholt werden. Das Flugverhalten bestimmter Vögel galt als Ausdruck des göttlichen Willens.

In der Regel galt in der römischen Verfassung das Prinzip des Verbietungsrechts der höheren gegenüber der niederen Amtsgewalt (Bleicken, S. 79). Den Volkstribunen hingegen kam eine besondere Stellung innerhalb der römischen Magistrate zu. Ursprünglich hatten sich die Plebejer dieses Amt während der Ständekämpfe erstritten, es war zunächst nicht Teil der öffentlichen Rechtsordnung, wurde aber später – nach 287 v. Chr. – in die vorhandenen Magistraturen eingegliedert (ebd., S. 87). Dadurch wurden die Maßnahmen der Volkstribunen gewissermaßen legalisiert, und sie hatten auch das Recht, »sogar den höchsten Beamten verbieten zu können (ius intercessionis der maior potestas), vor der Versammlung der Plebejer nun das gesamte Volk bindende Gesetze beschließen zu lassen (ius cum plebe agendi) und den Senat zu versammeln (ius senatus habendi)«.

T. Annius Milo, Volkstribun 57 v. Chr., hatte sich im Grunde genommen derselben gewaltsamen Mittel bedient wie sein Gegner Clodius; er trat nämlich stets mit einer Bande Bewaffneter auf und tyrannisierte die Stadt. Der direkte Anlass für den Prozess, der am 8. April 52 stattfand, war die Begegnung zwischen Milo und Clodius auf der Appischen Straße, bei der deren Gefolgsleute in Streit gerieten. Dabei wurde Clodius zunächst verwundet und anschließend auf Geheiß Milos getötet. Zu den näheren Umständen, unter denen Cicero und Clodius zu Feinden wurden; vgl. D. Schmitz, Zeugen des Prozeßgegners in Gerichtsreden Ciceros, Frankfurt a. M. [u. a.] 1985, S. 133 f. Obwohl Milo vom damals berühmtesten Redner Roms verteidigt wurde, verlor er den Prozess.

Im Lateinischen ist der Ausdruck circumpositis armatis ambivalent, d. h., es kann bedeuten, Milo selbst habe das Gericht mit Soldaten umstellen lassen, oder aber, zum Schutz des Gerichts sei es von Soldaten umstellt worden; während Sueton hier beide Möglichkeiten offenlässt, hatte Pompeius zum Schutz des Milo veranlasst, so vorzugehen (vgl. Caes. civ. 3,1,4).

C. Asinius Pollio, 76 v. Chr. – 4/5 n. Chr., war 40 v. Chr. Konsul und ein Anhänger Caesars. Er verfasste Reden, Tragödien und historische Texte; allerdings sind seine Werke verloren gegangen. Asinius kann auch als bedeutender Kulturförderer angesehen werden, hat er doch Dichter wie Horaz und Vergil unterstützt und die erste römische Bibliothek im Libertas-Tempel eingerichtet. Er war auch als »Literaturkritiker« tätig; so rezensierte er etwa die Werke von Cicero, Caesar und Sallust. Vgl. J. André, Asinius Pollion, Paris 1949.

Cic. off. 3,82; die Quelle bei Euripides: Phoen. 524 f.

Die Flöte (harundo) ist ein Blasinstrument, das aus mehreren durch Wachs verbundenen, stufenweise abnehmenden Röhren besteht; vgl. Verg. ecl. 6,8; Ov. met. 11,154.

Es handelt sich um ein Zitat des griech. Komödiendichters Menander; der Vers ist bei Athenaios überliefert: 13,599e.

Damit ist die 13. Legion gemeint; vgl. Caes. civ. 1,7,8.

Dies galt in der Antike als Zeichen großen Schmerzes und dürfte die Wirkung auf die Zuschauer nicht verfehlt haben.

Den goldenen Ring trugen sowohl Ritter als auch Senatoren.

Diese Summe war mindestens nötig, um in den Ritterstand zu gelangen.

Vgl. Kap. 23 f.

Über diese Vorgänge berichtet Caesar ausführlich in civ. 1,32.

Der gesamte Feldzug dauerte vom 4. Januar bis zum 9. August, die Belagerung von Dyrrhachion von März bis Juli 48 v. Chr.

Der Ort liegt in Thessalien; das exakte Datum ist der 9. August 48 v. Chr.; die genaue Lage des Schlachtfeldes lässt sich heute nicht angeben, wahrscheinlich einige Kilometer östlich von Pharsalos.

Erst unter Augustus wurde Ägypten Provinz; es war die Kornkammer des Römischen Reiches und somit für die Versorgung der Bürger mit Lebensmitteln von eminenter Bedeutung. Vgl. Suet. Aug. 18; Tac. ann. 2,59,3 und hist. 1,11.

Q. Caecilius Metellus Scipio informierte Cicero über Catilinas Pläne (Plut. Cic. 15,1). Daher verteidigte ihn dieser – erfolgreich – in einem Prozess wegen Bestechung (60 v. Chr.). 52 wurde Scipio Konsul, nahm an den kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Caesar und Pompeius teil, und zwar aufseiten des Letzteren, und konnte schließlich von Pharsalos nach Afrika entkommen, wo er die Truppen des Pompeius kommandierte. Ihm gelang es zwar, nach Spanien zu segeln, er wurde dort aber von Sittius abgefangen und beging Selbstmord.

Sohn des Hiempsal, König von Numidien, ergriff Partei für Pompeius und bekam von ihm für seine Unterstützung den Titel »König« verliehen. Möglicherweise rührt die Feindschaft mit Caesar von einer früheren Auseinandersetzung mit ihm, worüber Sueton in Kap. 71 berichtet.

Er wurde 53 v. Chr. zum Konsul gewählt, obwohl er 54 in einen Bestechungsskandal verwickelt war. Im Bürgerkrieg kämpfte er aufseiten Caesars, wurde später bei Nikopolis geschlagen, weil ihn seine Verbündeten verließen.

Vgl. Plut. Caes. 39,3: »Heute wäre der Sieg bei den Feinden gewesen, wenn sie einen hätten, der zu siegen verstünde.«

Caesar beging die vier Triumphzüge nach seiner Rückkehr von Thapsos 46 v. Chr. (vgl. Plut. Caes. 55,12; App. 2,101; Cass. Dio 43,19), den fünften 45 v. Chr. nach der Schlacht bei Munda (Plut. Caes. 56,3 f.).

Es war bei Triumphzügen üblich, die eroberten Gegenstände, ob Waffen oder Schätze aller Art, dem Publikum zu präsentieren; daneben unterließ es Caesar aber nicht, auf seine eigenen Leistungen hinzuweisen, die auf Bildern und Inschriften dokumentiert wurden.

Dieser prägnante und berühmte Ausspruch Caesars soll nach Plutarch (Caes. 50,2) in einem Brief an einen Freund enthalten gewesen sein, nach Appian (Rom. 2,91) in einem Brief nach Rom.

Seinem Beispiel folgte Augustus (Suet. Aug. 43,1); es wäre interessant zu wissen, an welche Sprachen hier zu denken ist: Neben dem Lateinischen und Griechischen ist auch Oskisch in Betracht zu ziehen (Tac. ann. 4,14,3).

In der Regel war es Mitgliedern der höchsten Gesellschaftsschicht nicht gestattet, an solchen Kämpfen teilzunehmen, zumindest galt es als anstößig; deshalb hat der Senat es auch offiziell verboten; hingegen war es Rittern durchaus möglich, bei einem Gladiatorenkampf aufzutreten. Üblicherweise überließ man dies aber Verbrechern und Sklaven.

Tänze wurden bei den Griechen und Römern zu zahlreichen Gelegenheiten präsentiert, vor allem bei kultischen Feierlichkeiten. Den Waffentanz nannten die Griechen πυρρίχη (pyrrhíche), ein Wort, das die Römer übernahmen.

Laberius war ein berühmter Mimendichter. Da er dem Ritterstand angehörte, durfte er selbst nicht an der Aufführung als Schauspieler teilnehmen; Caesar zwang ihn jedoch dazu, wodurch er seine Rechte als Ritter einbüßte; nach der Vorstellung nahm ihn der mächtige Mann aber wieder in den Ritterstand auf. Zu den Formen des Mimus in der Kaiserzeit vgl. I. Opelt, »Das Drama der Kaiserzeit«, in: E. Lefèvre, Das römische Drama, Darmstadt 1978, S. 427457, auch abgedruckt in: I. Opelt, Kleine Schriften, hrsg. von D. Schmitz, Frankfurt a. M. [u. a.] 1997, S. 277299.

Die ersten 14 Reihen direkt hinter der Orchestra waren entsprechend der lex Roscia aus dem Jahr 67 v. Chr. für die Ritter vorgesehen.

Reiterspiel etruskischer Herkunft, später mit den trojanischen Gründern Roms in Verbindung gebracht und von Augustus im Zuge seiner Wiederbelebung der Tradition besonders gepflegt. Dabei handelt es sich um von vornehmen jungen Römern ausgetragene Scheingefechte zu Pferde. Vergil beschreibt das Trojaspiel in Aen. 5,545 ff.

Vgl. Bleicken, S. 59; dort geht der Verfasser kurz auf die Geschichte des Zensorenamtes ein. Die Zensoren waren gewissermaßen Sittenwächter (regimen morum); sie stellten ursprünglich lediglich das Fehlverhalten eines Senators fest, der dann in der Regel auf Druck der öffentlichen Kritik das Amt verließ. In späterer Zeit funktionierte das »freiwillige« Ausscheiden aus dem Amt nicht, und so musste der Zensor den betroffenen Senator ausstoßen, d. h., er überlas den Namen des Übeltäters, wenn er die Namen derjenigen Senatoren vortrug, die im Senat zu sitzen berechtigt waren. Normalerweise war in einem solchen Fall die politische Karriere des Betroffenen beendet. – Vgl. auch Suet. Tib. Anm. 7.

Vgl. Anm. 22.

C. Sempronius Gracchus hatte durch ein Gesetz festgelegt, dass nur noch Ritter die Aufgabe von Richtern übernehmen durften, nicht mehr – wie bisher – Senatoren. Sulla stellte die ursprüngliche Ordnung wieder her, später hat der Prätor L. Aurelius Cotta die angeführte Dreiteilung vorgenommen. Caesar seinerseits veränderte wiederum die Regelung.

Es handelte sich nicht um einen üblichen census, denn der fand unter der Regie von Zensoren auf dem Marsfeld statt.

Tatsächlich war die Volkszählung ein Armutstest, denn in den Mietshäusern lebten Angehörige der unteren Sozialschichten.

Contubernalis, ›Zeltgenosse‹, war die Bezeichnung für einen jungen Römer, der sich während seiner militärischen Ausbildung zur Höherqualifizierung einem hohen Amtsträger anschloss und sich stets in dessen Nähe aufhielt; demgegenüber verstand man unter comes, ›Begleiter‹, eine Privatperson, die sich im Gefolge von Magistraten befand; es konnte sich um einen jungen Adligen, aber auch um einen Schreiber, Arzt oder Schmarotzer handeln.

Der Sinn dieser Anordnung scheint darin bestanden zu haben, mehr freie Bürger fest anzusiedeln und dafür zu sorgen, dass sie Familien gründeten.

»Nach antiker Vorstellung waren eines freien Mannes würdig Grammatik, Dialektik, Rhetorik (seit den Karolingern Trivium, ›Dreiweg‹ genannt) und Arithmetik, Musiktheorie, Geometrie, Astronomie (Quadrivium, ›Vierweg‹), wobei in römischer Zeit die naturwissenschaftliche Bildung zunehmend vernachlässigt, die rednerische weiterhin stark betont und die juristische erst recht entfaltet wurde« (Wittstock, S. 527, Anm. 223).

Die Bürgerkriege hatten eine allgemeine Entwertung der Grundstücke zur Folge, teilweise über 25 %.

Unter collegia fassten die Römer die verschiedenen Typen von Vereinen zusammen. Ihr gemeinsames Merkmal ist der öffentlich-rechtliche Charakter; Missbrauch veranlasste Caesar und später auch Augustus, solche Vereine aufzulösen. Zuvor konnte der Senat ebenfalls missliebige Vereine auflösen, und zwar aufgrund des Senatus consultum de Bacchanalibus aus dem Jahr 186 v. Chr. Auch Frauen und Sklaven war es erlaubt, Mitglied eines Vereins zu werden. Näheres bei M. Kaser, Römisches Privatrecht I, München 1955, S. 263 ff.

Caesar war als Diktator – wie alle anderen Amtsträger, die über das imperium verfügten – berechtigt, Recht zu sprechen; dies geht bereits aus einer Stelle bei Livius hervor (41,9,11).

Zölle wurden bereits erhoben, aufgrund eines Gesetzes von Metellus Nepos wurden diese jedoch 60 v. Chr. abgeschafft. Sicherlich beruht Caesars Entscheidung für eine Wiedereinführung der Zölle auf dem Zwang, über mehr Einkünfte zu verfügen.

Nach Eusebius war es Frauen nicht gestattet, eine Sänfte zu benutzen, wenn sie weder verheiratet waren noch Kinder hatten und wenn sie unter 45 Jahren alt waren.

Im Laufe der römischen Geschichte, vor allem seit dem 3. Jh. v. Chr., waren bestimmte politische Kreise darum bemüht, den zunehmenden Aufwand bei Kleidung, Festgelagen und im Lebensstil insgesamt einzudämmen, und zwar auf gesetzlicher Grundlage. Cassius Dio (43,25,2) und Cicero (fam. 9,15,5; 9,26,3; Att. 12,3536) berichten jedenfalls von solchen gesetzlichen Maßnahmen; beachtet wurden sie in der Regel nicht. Ähnliche Antiluxusgesetze sind auch von Augustus (Suet. Aug. 34,1), Tiberius (Suet. Tib. 34,1) und von Nero (Suet. Ner. 16,2) überliefert.

Unter den hier gemeinten obsonia