Professor Dr. Martin Wachovius wurde 1976 in Castrop-Rauxel geboren. Er studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit fachspezifischer Fremdsprachenausbildung in Englisch und Französisch. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er beim Landgericht Dortmund. An der Universität Passau wurde er 2008 promoviert. 2009 absolvierte er erfolgreich den ersten Fachlehrgang zum Fachanwalt für Handels-und Gesellschaftsrecht beim DAI.

Im Energierechtsteam von Clifford Chance arbeitete er von 2005 - 2006 als freier Mitarbeiter. Von 2005 - 2012 war er zugelassener Rechtsanwalt (Zulassung ruht seit 2012). Von 2006 - 2012 war er Justiziar beim Energieversorgungskonzern EWE AG.

2012 wurde er auf Vorschlag der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule Hof zum Professor für Wirtschaftsrecht, Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Umwelt-und Energierecht berufen.

Seit 2015 ist Professor Dr. Wachovius Querschnittsbereichsleiter am IWE. Seit 2017 ist er Herausgeber der Hofer Akademischen Schriften zu Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit. Seit Wintersemester 2017 ist Professor Dr. Wachovius Studiengangleiter Wirtschaftsrecht an der Hochschule Hof.

Prof. Dr. Martin Wachovius

Staats- und
Verfassungsrecht
Grundlagen

für Studierende des Wirtschaftsrechts

Inhaltsverzeichnis

Kapitel 1 Grundlegendes zum Klausurschreiben

I) Methodik der Falllösung

1) Die Sachverhaltserfassung

a) Bearbeitervermerk lesen

b) Sachverhalt lesen

c) Sachverhalt unterstreichen/ markieren und gliedern

d) Ggfs. (Personen)Skizze/ Schaubilderstellen

e) ggfs. Zeitstrahl anfertigen

2) Entwurf einer Lösungsskizze

3) Die Reinschrift

a) Der Gutachtenstil

aa) Voranstellen eines hypothetischen Ergebnisses

bb) Aufzählung der erforderlichen Voraussetzungen

cc) Prüfung der Voraussetzungen durch Subsumtion

dd) Feststellung des Ergebnisses

b) Die Argumentation

aa) logische Gedankenfolge

bb) pro - contra

c) Formale Gestaltung

aa) Schreiben Sie leserlich

bb) Gliedern Sie Ihre Arbeit und fügen Absätze und Freizeilen ein

cc) Zitieren Sie genau

II) Zusammenfassung

Kapitel 2 Gutachtenstil

I) Allgemeines zum Gutachtenstil

II) Struktur des juristischen Gutachtens

1) Der Obersatz

2) Die Definition

3) Die Subsumtion

4) Gutes Argumentieren

a) These

b) Antithese

c) Synthese

Kapitel 3 Abgrenzung Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht

I) 3 Rechtsgebiete

1) Privatrecht

2) Öffentliches Recht

3) Strafrecht

II) Unterschied Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht

Kapitel 4 Staatsorganisationsrecht

I) Gewaltenteilung

II) Gesetzgebungskompetenz

1) Grundsatz: Länderkompetenz

2) Ausnahme: Bundeskompetenz

a) Geschriebene Bundeskompetenz

aa) Ausschließliche Bundeskompetenz, Art. 71, 73 GG

bb) Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, Art. 72, 74 GG

b) Ungeschriebene Bundeskompetenz

aa) Kompetenz kraft Sachzusammenhangs

bb) Annexkompetenz

cc) Kompetenz kraft Natur der Sache

III) Verwaltung

1) Grundsatz: Länder kompetenz

a) Bundesaufsichtsverwaltung

b) Bundesauftragsverwaltung

2) Ausnahme: Bundeskompetenz

Kapitel 5 Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen

I) Rechtsstaat

1) echte Rückwirkung

2) unechte Rückwirkung

3) Beispiel

II) Demokratie

III) Republik

IV) Bundesstaat

V) Sozialstaat

VI) Umweltschutz- und Tierschutz als Staatszielbestimmung

Kapitel 6 Einführung in die Grundrechtsdogmatik

I) Grundrechtsarten

1) Freiheitsgrundrechte

2) Gleichheitsgrundrechte

II) Grundrechtsfunktionen

1) Grundrechte als Abwehrrechte

2) Grundrechte als Leistungsrechte

3) Grundrechte als Grundlage für Schutzpflichten

Kapitel 7 Einführung zur Prüfung eines Freiheitsgrundrechts mit Gesetzesvorbehalt

Kapitel 8 Schutzbereich

I) Sachlicher Schutzbereich

II) Persönlicher Schutzbereich

1) natürliche Personen

a) Ausländer, Staatenlose

b) Nasciturus, Embryo

c) Verstorbene

2) juristische Personen

a) Juristische Person des Zivilrechts

b) Juristische Person des Öffentlichen Rechts

aa) Konfusionsargument und Lehre vom personalen Substrat

bb) Gemischt wirtschaftliche Unternehmen

Kapitel 9 Eingriff

I) Urheber der Maßnahme

II) Art der Maßnahme

III) Definition des Eingriffs

IV) Erweiterter Eingriffsbegriff

Kapitel 10 verfassungsrechtliche Rechtfertigung

I) Schranken-/ Gesetzesvorbehalt

1) (einfacher) Gesetzesvorbehalt

2) Qualifizierter Gesetzvorbehalt

3) Schranke

4) Vorbehaltlose Grundrechte

II) formelle Verfassungsmäßigkeit

1) Gesetzgebungskompetenz

2) Gesetzgebungsverfahren

a) Einleitungsverfahren

aa) Entwurf der Bundesregierung

bb) Entwurf „aus der Mitte des Bundestages“

cc) Bundesrat

b) Vorverfahren

aa) Gesetzesvorlage der Bundesregierung

bb) Gesetzesvorlage des Bundesrates

c) Hauptverfahren

aa) Gesetzesbeschluss durch den Bundestag

d) Abschlussverfahren

III) materielle Verfassungsmäßigkeit

1) Verbot des Einzelfallgesetzes

2) Zitiergebot

3) Wesensgehaltsgarantie

4) Verhältnismäßigkeitsprinzip/Übermaßverbot

a) Legitimes Ziel des Staats

b) Legitimes Mittel des Staates

c) Geeignetheit

d) Erforderlichkeit

e) Angemessenheit

5) Untermaßverbot

Kapitel 11 Allgemeine Handlungsfreiheit

I) Schutzbereich

1) Sachlicher Schutzbereich

2) Persönlicher Schutzbereich

II) Eingriff

III) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Kapitel 12 Meinungsfreiheit

I) Schutzbereich

1) Sachlicher Schutzbereich

2) Persönlicher Schutzbereich

II) Eingriff

III) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Kapitel 13 Kunstfreiheit

I) Schutzbereich

1) Sachlicher Schutzbereich

2) Persönlicher Schutzbereich

II) Eingriff

III) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Kapitel 14 Berufsfreiheit

I) Schutzbereich

1) sachlicher Schutzbereich

2) Persönlicher Schutzbereich

II) Eingriff

III) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

1) Schrankenvorbehalt

2) materielle Verfassungsmäßigkeit

a) Erforderlichkeit

aa) 1. Stufe: Berufsausübungsregelung

bb) 2. Stufe: Subjektive Berufswahlregelung

cc) 3. Stufe: Objektive Berufswahlregelung

b) Angemessenheit

aa) 1. Stufe: Berufsausübungsregelung

bb) 2. Stufe: Subjektive Berufswahlregelung

cc) 3. Stufe: Objektiver Berufswahlregelung

Kapitel 15 Menschenwürde

I) Schutzbereich

1) Sachlicher Schutzbereich

2) Persönlicher Schutzbereich

II) Eingriff

III) Verfassungsrechtliche Rechtsfertigung

Kapitel 16 informationelle Selbstbestimmung

I) Schutzbereich

1) Sachlicher Schutzbereich

2) Persönlicher Schutzbereich

II) Eingriff

III) Verfassungsrechtliche Rechtsfertigung

1) Schrankenvorbehalt

2) Materielle Verfassungsmäßigkeit

a) Bestimmtheitsgrundsatz

b) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

c) Verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen

Kapitel 17 Eigentumsfreiheit

I) Eigentumsbegriff

II) Sozialbindung

III) Abgrenzung der Inhalts- und Schrankenbestimmung von der Enteignung

Kapitel 18 Verfassungsbeschwerde

I) Zulässigkeit

1) Zuständigkeit

2) Beschwerdeberechtigung

a) Antragsberechtigung

b) Prozessfähigkeit

3) Beschwerdegegenstand

a) Legislativakte

b) Exekutivakte

c) Judikativakte

4) Beschwerdebefugnis

a) Rügefähige Rechte

b) Betroffenheit des Beschwerdeführers

aa) selbst

bb) gegenwärtig

cc) unmittelbar

5) Rechtswegerschöpfung

a) Rechtswegerschöpfung

b) Subsidiarität

6) Form und Frist

II) Begründetheit

Kapitel 19 Gleichbehandlung

I) Gleichheitssatz in der Klausur

II) Prüfungsschema

1) Taugliche Vergleichsgruppen

2) Ungleichbehandlung von Personengruppen

3) Rechtfertigung der Ungleichbehandlung

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Vorwort

Seit einigen Jahrzehnten haben Studierende des Rechts die Wahl zwischen dem klassischen, vor allem auf die typischen Berufsfelder Richter und Staatsanwalt inzwischen auch ein bisschen auf Rechtsanwalt orientierten Jurastudium an einer Universität, und dem auf alle anderen Tätigkeitsfelder von Juristen, vor allem Unternehmensjurist zugeschnittenen Studium des Wirtschaftsrechts an Hochschulen. Wirtschaftsjuristen haben den Vorteil, dass sie während des Studiums nur das Lernen, was für ihre spätere Tätigkeit auch wirklich erforderlich ist und z.B. das Erbrecht ins private Selbststudium legen können.

Trotz dieser sehr erfolgreichen Reformation der Juristenausbildung in Deutschland ist die rechtliche Literatur doch immer noch sehr stark auf die Vorbereitung zum 1. juristischen Staatsexamen hin ausgerichtet. Für das Staats- und Verfassungsrecht ändert dies das hier vorliegende Lehrbuch. Es ist gerade für Studierende des Wirtschaftsrechts geschrieben und bereitet genau diese Zielgruppe genau auf die Anforderungen an der Hochschule und der späteren beruflichen Praxis vor. Daher soll dieses Lehrbuch kein weiteres Werk am Markt der juristischen Ausbildungsliteratur sein, sondern eine bisherige Lücke genau für Wirtschaftsrechts-Studierende schließen.

Daher unterschiedet es sich im Umfang und Inhalt auch deutlich von der bisherigen Studienliteratur. Es ist nicht leichter, als andere Lehrbücher. Sondern an den Stellen, die für einen Wirtschaftsrechtlicher in der beruflichen Praxis weniger relevant, wird lediglich ein Überblick gegeben. An für Unternehmen praxisrelevanten Stellen wird statt dessen der Fokus gesetzt.

Ich wünsche allen Studierenden viel Freude und Erfolg bei der Arbeit mit diesem neuen Angebot speziell für sie und ein gewinnbringendes Lernen!

Ihr

Prof. Dr. iur Martin Wachovius

Hof, September 2019