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Veröffentlicht im Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg, Mai 2015

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Umschlaggestaltung Frank Ortmann

Umschlagabbildung mstay/iStockphoto.com

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Satz Dörlemann Satz, Lemförde

ISBN 978-3-644-12081-5

www.rowohlt.de

ISBN 978-3-644-12081-5

Anmerkungen

1. Kapitel

1

Jerry Brotton, Die Geschichte der Welt in zwölf Karten, München 2014, S. 173ff.

2

Vgl. Herfried Münkler, Imperien. Die Logik der Weltherrschaft vom antiken Rom bis zu den Vereinigten Staaten, Berlin 2005, S. 16ff.

3

Herfried Münkler, Der Wandel des Krieges. Von der Symmetrie zur Asymmetrie, Weilerswist 2006, S. 169ff.

4

Ernst Kapp, Vergleichende Allgemeine Erdkunde, Braunschweig 1845.

5

Carl Schmitt, Land und Meer. Eine weltgeschichtliche Betrachtung [1942], Köln-Lövenich 1981.

6

Charles R. Boxer, The Portuguese Seaborn Empire 1415–1825, Manchester 1991 und ders., The Dutch Seaborn Empire 1600–1800, London 1992.

2. Kapitel

1

Carl Schmitt, Der Nomos der Erde im Jus publicum europaeum, Köln 1950.

2

Joachim Ritter, «Hegel und die französische Revolution», in: ders. Metaphysik und Politik. Studien zu Aristoteles und Hegel, Frankfurt 1969, S. 183ff.

3

Carl von Clausewitz, Vom Kriege, 19. Aufl. hg. von Werner Hahlweg, Bonn 1980/1832, S. 1024f.

4

Dominik Geppert, Ein Europa, das es nicht gibt. Die fatale Sprengkraft des Euro, Berlin 2013, S. 48ff.

5

Paul M. Kennedy, «Mahan versus Mackinder. The Interpretations of British Sea Power», in: Militärgeschichtliche Mitteilungen, Bd. 16, Heft 2, S. 39–66, 1974.

6

Herfried Münkler, Der Große Krieg. Die Welt 1914–1918, Berlin 2013, S. 481ff.

7

Rainer Sprengel, Kritik der Geopolitik. Ein deutscher Diskurs 1914–1944, Berlin 1996 und Niels Werber, Geopolitik zur Einführung, Hamburg 2014.

3. Kapitel

1

Theodor Mayer, «Die Ausbildung der Grundlagen des modernen deutschen Staates im Hohen Mittelalter», in: H. Kämpf (Hg.), Herrschaft und Staat im Mittelalter, S. 284–331, Darmstadt 1963.

2

Helmut G. Walther, Imperiales Königtum, Konziliarismus und Volkssouveränität. Studien zu den Grenzen des mittelalterlichen Souveränitätsgedankens, München 1976, S. 78ff.

3

Herfried Münkler, Felix Wassermann, «Von strategischer Vulnerabilität zu strategischer Resilienz: Die Herausforderung zukünftiger Sicherheitsforschung und Sicherheitspolitik», in: Lars Gerhold/Jochen Schiller (Hg.), Perspektiven der Sicherheitsforschung, Frankfurt 2012, S. 77–95.

4. Kapitel

1

Hartmut Behr, Entterritoriale Politik. Von den Internationalen Beziehungen zur Netzwerkanalyse. Mit einer Fallstudie zum globalen Terrorismus, Wiesbaden 2004.

2

Mark Mazetti, Killing Business. Der geheime Krieg der CIA, Berlin 2013.

3

Armin Krishnan, Gezielte Tötung. Die Zukunft des Krieges, Berlin 2012 und Grégoire Chamayou, Ferngesteuerte Gewalt. Eine Theorie der Drohne, Wien 2014.

4

Mary Kaldor, Neue und alte Kriege. Organisierte Gewalt im Zeitalter der Globalisierung, Frankfurt 2000, S. 52ff.

5. Kapitel

1

Herfried Münkler, Imperien. Die Logik der Weltherrschaft – vom antiken Rom bis zu den Vereinigten Staaten, Berlin 2005.

2

Garrett Hardin, «The Tragedy of the Commons»; in: Science, Nr. 162 (1968), S. 1243–1248.

1.

Räume bedürfen der Rahmung; sie können nicht endlos und ohne Grenzen sein, jedenfalls dann nicht, wenn es sich um politische Räume handelt. Wo Räume grenzenlos sind, verlieren sie die Bestimmtheit des Plurals und werden zum unbestimmten Kollektivsingular «Raum». «Raum» ist deswegen auch kein eigentlich politischer, sondern vielmehr ein philosophischer oder physikalischer Begriff. Die Genese einer politischen Ordnung hängt an der Begrenzung von Räumen und an der Grenzziehung in Räumen, mithin an der Eingrenzung des Raumes, für den eine politische Ordnung Geltung beansprucht. Das gilt selbst für Großreiche, die in ihrer Selbstdarstellung den Anspruch erheben, eine «Welt» zu beherrschen. Sieht man genauer hin, so beschränkt sich diese «Welt» jedoch auf einen Raum, der auf den Imperiumskarten ins Zentrum gerückt ist und an dessen Rändern und Peripherien die Zivilisation vermeintlich endet.[1]

Dagegen steht die Unendlichkeit des Raumes für die Abwesenheit einer politischen Ordnung. Wenn «Raum» also eigentlich kein politischer Begriff ist, so gehören «Räume» unbedingt ins Grundvokabular des Politischen. Und wenn es die Grenzziehung ist, die dem Raum beziehungsweise den Räumen einen politischen Charakter verschafft, so kann sie sowohl scharf markiert und stationär sein – im Englischen spricht man dann von border – als auch aus Grenzräumen anstelle von Grenzlinien bestehen, die sich obendrein im Verlauf der Zeit verschieben – und das heißt im Englischen frontier. Wie die Grenzen jeweils beschaffen sind, ist für die Qualifikation eines Raumes also politisch nicht ausschlaggebend; entscheidend ist nur die Begrenzung, sie verwandelt den vorpolitischen Raum in politische Räume. In der Regel sind die scharfen Grenzlinien, mit denen politische Räume präzise voneinander getrennt werden (borders[2]